Novel-Food-Status von Cannabidiol (CBD) — redaktionelles Titelbild von CBDWissen

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CBD als Novel Food: Was die EU-Einstufung bedeutet

  • CBD gilt in der EU als neuartiges Lebensmittel ohne Zulassung; CBD-Lebensmittel sind daher nicht verkehrsfähig (Stand: August 2026).
  • Das BVL nennt zwei Wege zur Zulassung: einen Arzneimittel-Antrag oder einen Novel-Food-Antrag. Keiner ist für CBD abgeschlossen.
  • Die EFSA prüft die Anträge weiter und nannte 2026 erstmals einen vorläufigen sicheren Wert für hochreines CBD.

Veröffentlicht am 11. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 11. August 2026

CBD gilt in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel — ein Novel Food — und hat bis heute keine Zulassung als Lebensmittel. Für CBD-haltige Lebensmittel wie Öle, Kapseln oder Gummibärchen liegt damit keine behördliche Freigabe zum Verkauf vor (Stand: August 2026). Diese Seite erklärt, was der Novel-Food-Status bedeutet, wie die Behörden ihn auslegen und was das für Produkte im Handel heißt.

Diese Seite beschreibt die Rechtslage mit Quellen und Datum. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Wichtig vorab: Diese Inhalte dienen der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Zur Einordnung nutzen wir die Zwei-Wege-Prüfung. Sie folgt der Logik des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Jedes CBD-Erzeugnis fällt in eine von zwei Bahnen — Arzneimittel oder neuartiges Lebensmittel. Beide Bahnen verlangen eine Zulassung, bevor ein Verkauf erlaubt ist. Diese zwei Wege ziehen sich durch die ganze Seite.

In Kürze:

  • CBD gilt in der EU als neuartiges Lebensmittel ohne Zulassung; CBD-Lebensmittel sind daher nicht verkehrsfähig (Stand: August 2026).
  • Das BVL nennt zwei Wege zur Zulassung: einen Arzneimittel-Antrag oder einen Novel-Food-Antrag. Keiner ist für CBD abgeschlossen.
  • Die EFSA prüft die Anträge weiter und nannte 2026 erstmals einen vorläufigen sicheren Wert für hochreines CBD.

Der Aufbau: Bedeutung des Status, Zwei-Wege-Prüfung des BVL, Gesetzestext — danach EFSA und Praxis.

Was bedeutet der Novel-Food-Status für CBD?

Der Novel-Food-Status bedeutet: CBD gilt als Lebensmittel ohne nennenswerte Verzehrgeschichte in der EU und braucht deshalb eine Zulassung vor dem Verkauf. Diese Zulassung liegt Stand August 2026 nicht vor.

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2015/2283. Sie definiert neuartige Lebensmittel in Artikel 3: Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Dazu zählen auch Lebensmittel, die aus Pflanzen isoliert oder erzeugt wurden, sofern sie keine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel haben (Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2015/2283).

Für CBD wurde ein solcher Verzehr vor dem Stichtag bisher nicht belegt. Im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission steht CBD unter dem Eintrag „Cannabinoids“ als neuartig. Damit braucht CBD eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Da keine Zulassung erfolgt ist, sind CBD-haltige Erzeugnisse nach Behördenauffassung nicht verkehrsfähig (Quelle: BVL, Stand April 2025).

Nicht jedes Hanfprodukt fällt unter diese Regel. Der Katalog und das BVL nennen zwei Ausnahmen mit Verzehrgeschichte: Hanfsamen und Erzeugnisse daraus sowie den wässrigen Teeaufguss aus Hanfblättern, wenn diese nicht mit Blüten und Fruchtständen vermengt sind.

ErzeugnisNovel-Food-StatusGrundlage
Hanfsamen, Hanfsamenöl, HanfsamenmehlNicht neuartigNovel-Food-Katalog der EU-Kommission
Wässriger Aufguss aus Hanfblättern (ohne Blüten)Nicht neuartigNovel-Food-Katalog
CBD-Extrakte aus Blüten oder BlätternNeuartigKatalog-Eintrag „Cannabinoids“
Reines CBD (Isolat), auch synthetisch hergestelltNeuartigKatalog-Eintrag „Cannabinoids“
CBD-haltige Lebensmittel und NahrungsergänzungsmittelNeuartig, ohne ZulassungBVL, Stand April 2025

Achtung: Hanfsamenöl ist nicht dasselbe wie CBD-Öl. Hanfsamenöl wird aus den Samen gepresst und enthält so gut wie kein CBD. CBD-Öl ist ein Extrakt aus Blüten und Blättern mit einem angegebenen CBD-Gehalt. Lesen Sie die Zutatenliste und die CBD-Angabe auf dem Etikett.

Infografik: Was bedeutet der Novel-Food-Status für CBD? — Novel-Food-Status

Die Zwei-Wege-Prüfung des BVL

Die Zwei-Wege-Prüfung ist die behördliche Grundlogik für jedes CBD-Erzeugnis: Entweder es wird als Arzneimittel eingestuft, oder es fällt unter das Novel-Food-Recht. Für beide Bahnen gilt dieselbe Folge — ohne Antrag und Zulassung kein legaler Verkauf als Lebensmittel.

Das BVL formuliert es so: Dem Amt ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach CBD in Lebensmitteln — also auch in Nahrungsergänzungsmitteln — verkehrsfähig wäre. Was ein Nahrungsergänzungsmittel rechtlich überhaupt ist, entscheidet dabei mit über die Einordnung eines Produkts. Vor dem Inverkehrbringen muss aus Sicht des BVL entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Die Sicherheit des Erzeugnisses muss der Antragsteller selbst belegen (Quelle: BVL, Stand April 2025).

Weg eins ist das Arzneimittel-Recht. CBD ist nach Auskunft der Bundesopiumstelle pharmakologisch wirksam und seit Oktober 2016 verschreibungspflichtig. Als Fertigarzneimittel ist CBD unter dem Namen Epidyolex zugelassen. Auch einzelne frei verkäufliche Öle wurden gerichtlich als Arzneimittel eingestuft, etwa ein vierprozentiges CBD-Öl durch das Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2022 (Quelle: BVL).

Weg zwei ist das Novel-Food-Verfahren. Hier beantragt ein Unternehmen bei der Europäischen Kommission die Zulassung von CBD als Lebensmittel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft dabei, ob der Verzehr sicher ist. Wie weit dieses Verfahren ist, zeigt der Abschnitt zum EFSA-Stand weiter unten.

Achtung: Epidyolex ist nicht gleichzusetzen mit einem frei verkäuflichen CBD-Produkt. Epidyolex ist ein geprüftes Arzneimittel mit fester Dosierung und ärztlicher Begleitung. Frei verkäufliche Öle durchlaufen diese Prüfung nicht.

Eine wichtige Grenze der Zwei-Wege-Prüfung: Die eigentliche Einstufung einzelner Produkte treffen die Lebensmittelüberwachungen der Bundesländer. Die Auffassung des BVL gilt vorbehaltlich einer abweichenden Ansicht der zuständigen Landesbehörde (Quelle: BVL). Deshalb kann die Praxis je nach Bundesland unterschiedlich aussehen.

Wie die deutsche Rechtslage außerhalb des Lebensmittelrechts aussieht, fasst die Seite Ist CBD in Deutschland legal? Der aktuelle Stand zusammen.

Was sagt das Gesetz?

Das Gesetz sagt: Neuartige Lebensmittel dürfen erst in Verkehr gebracht werden, wenn sie in die Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel aufgenommen wurden. CBD steht Stand August 2026 nicht auf dieser Liste.

Die Verordnung (EU) 2015/2283 regelt das Verfahren. Ein Unternehmen stellt einen Antrag bei der Europäischen Kommission. Die Kommission prüft die Unterlagen und holt für die Sicherheitsbewertung die EFSA dazu. Erst nach einem positiven Bescheid kommt der Stoff auf die Unionsliste — die amtliche Liste aller erlaubten neuartigen Lebensmittel (Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2015/2283).

Achtung: Der Novel-Food-Katalog ist nicht dasselbe wie die Unionsliste. Der Katalog ist ein nicht verbindliches Orientierungswerkzeug der Kommission und der Mitgliedstaaten. Er zeigt, ob ein Stoff wahrscheinlich eine Zulassung braucht. Verbindlich ist nur die Unionsliste der zugelassenen Stoffe (Quelle: Europäische Kommission, Katalog-Informationen).

Die Beweislast liegt beim Unternehmen. Wer ein Erzeugnis in Verkehr bringt, muss nachweisen können, dass es vor dem 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang verzehrt wurde — sonst gilt es als neuartig. Für CBD ist dieser Nachweis nach Auskunft von Kommission und BVL bisher nicht gelungen.

Dazu kommt eine zweite Schranke aus dem allgemeinen Lebensmittelrecht. Arzneimittel sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 keine Lebensmittel.

Auch unsichere Lebensmittel dürfen nach Artikel 14 dieser Verordnung nicht verkauft werden. Beide Regeln wirken bei CBD-Erzeugnissen zusammen (Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EG) Nr. 178/2002).

Wie diese europäischen Regeln mit der deutschen Rechtslage zusammenhängen, erklärt die Themenseite Ist CBD legal? Die Rechtslage in Deutschland verstehen. Dort finden Sie auch die Einordnung nach Produktkategorien.

Der Stand bei der EFSA

Die EFSA hat die Bewertung von CBD-Anträgen im Juni 2022 gestoppt, weil wichtige Daten zur Sicherheit fehlen. Inzwischen laufen die Verfahren weiter, eine Zulassung ist aber noch nicht erfolgt.

Die Zahlen hinter dem Verfahren geben den Druck an. Bis März 2022 gingen bei der Europäischen Kommission mehr als 150 Anträge für CBD als neuartiges Lebensmittel ein. Davon befanden sich 19 in der eingehenden Prüfung durch die EFSA (Quelle: EFSA, Statement 2022).

Der Prüfstopp von Juni 2022 hatte einen konkreten Grund. Die EFSA-Gutachter konnten die Sicherheit von CBD wegen Datenlücken nicht feststellen. Offen blieben mögliche Wirkungen auf Leber, Magen-Darm-Trakt, Hormonsystem, Nervensystem und das psychische Wohlbefinden.

Auch Tierstudien zeigten starke unerwünschte Wirkungen, vor allem bei der Fortpflanzung. Die EFSA betonte ausdrücklich, dass sie CBD nicht als unsicher eingestuft hat — die Daten reichten nur nicht für ein Urteil (Quelle: EFSA, Juni 2022).

Im Februar 2026 legte die EFSA nach. Sie nannte einen vorläufigen sicheren Wert von 0,0275 Milligramm CBD pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Das sind etwa 2 Milligramm pro Tag für einen Erwachsenen von 70 Kilogramm. Der Wert gilt nur für Nahrungsergänzungsmittel mit mindestens 98 Prozent reinem CBD, ohne Nanopartikel und mit ausgeschlossener Erbgutschädigung (Quelle: EFSA, Februar 2026).

Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens ist ein vorläufiger sicherer Wert keine Zulassung — die Anträge werden erst danach einzeln weiter bewertet. Zweitens konnten die Gutachter die Sicherheit für drei Gruppen auch 2026 nicht feststellen: für Menschen unter 25 Jahren, für Schwangere und Stillende und für Menschen, die Medikamente einnehmen.

Was bedeutet das in der Praxis?

In der Praxis bedeutet der fehlende Zulassungsstatus: CBD-Lebensmittel werden zwar verkauft, aber ohne die vom Gesetz geforderte Freigabe. Ob ein Produkt im Regal bleiben darf, entscheiden die Überwachungsbehörden der Bundesländer im Einzelfall.

Manche Anbieter deklarieren ihre Öle nicht als Lebensmittel, sondern als „Aromaöl“ oder Kosmetik — oft mit dem Hinweis „nicht zum Verzehr bestimmt“ auf dem Etikett. Ob eine solche Deklaration rechtlich trägt, prüfen Behörden und Gerichte im Einzelfall. Für Sie als Leser heißt das: Die Deklaration sagt nichts über die Qualität oder Sicherheit des Inhalts aus.

Ein zweiter praktischer Punkt ist der Inhalt selbst. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass CBD-Produkte mit THC verunreinigt sein können. THC ist der psychoaktive Wirkstoff der Hanfpflanze. Spuren davon können rechtlich und gesundheitlich relevant werden, etwa bei Drogentests im Straßenverkehr.

Die Landesbehörden kontrollieren Hanf-Lebensmittel auch im Labor. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nutzt als toxikologischen Maßstab die akute Referenzdosis der EFSA für THC. Bei einer relevanten Überschreitung dieses Bezugswerts werden akute Gesundheitsgefahren nach LGL-Einschätzung zunehmend wahrscheinlicher (Quelle: LGL Bayern, 2023).

Die Grauzone rund um das „Aromaöl“ und den Verkaufsstatus von CBD-Öl erklärt die Seite CBD-Öl als Lebensmittel: Warum der Verkaufsstatus umstritten ist im Detail. Welche Aussagen Händler über die Wirkung von CBD machen dürfen, zeigt die Seite zu den Health Claims bei CBD.

Risikogruppen und besondere Vorsicht

Für einige Gruppen ist die Datenlage zur Sicherheit von CBD besonders dünn. Die EFSA konnte für diese Gruppen auch im Jahr 2026 keine Sicherheit feststellen:

  • Menschen unter 25 Jahren: Die Bewertung der EFSA umfasst diese Altersgruppe nicht als gesichert.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Tierstudien zeigten unerwünschte Wirkungen auf die Fortpflanzung; Daten beim Menschen fehlen.
  • Menschen mit Medikamenteneinnahme: CBD kann den Abbau vieler Medikamente beeinflussen; die EFSA konnte hier keine Sicherheit feststellen.

Zwei weitere Gruppen gehören aus anderen Gründen genannt.

  • Kinder und Jugendliche: Das BfR weist darauf hin, dass Kinder wegen ihres geringen Körpergewichts ein erhöhtes Risiko haben, zu viel THC aus verunreinigten Hanfprodukten aufzunehmen.
  • Autofahrende: THC-Spuren in CBD-Produkten können bei Verkehrskontrollen relevant werden. Was dazu bekannt ist, erklärt die Seite CBD und Autofahren: Drogentests und THC-Spuren.

Wann sollten Sie fachlichen Rat suchen?

Fachlichen Rat sollten Sie suchen, sobald es um Ihren konkreten Fall geht — diese Seite beschreibt nur die allgemeine Rechtslage.

Vier Situationen im Einzelnen:

  • Sie wollen CBD-Produkte gewerblich verkaufen, einführen oder bewerben: Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht und an die Lebensmittelüberwachung Ihres Bundeslandes.
  • Sie stehen wegen eines CBD-Produkts in einem behördlichen oder strafrechtlichen Verfahren: Suchen Sie anwaltlichen Rat.
  • Sie nehmen Medikamente ein oder sind schwanger: Besprechen Sie jede CBD-Anwendung vorher mit Ihrem Arzt oder Apotheker.
  • Sie bemerken nach der Einnahme eines CBD-Produkts Beschwerden: Wenden Sie sich an Ihren Arzt; bei Vergiftungsverdacht hilft ein Giftinformationszentrum.

Die Zwei-Wege-Prüfung fasst diese Seite noch einmal zusammen: Jedes CBD-Erzeugnis fällt entweder unter das Arzneimittel-Recht oder unter das Novel-Food-Recht, und beide Wege verlangen eine Zulassung. Diese Zulassung hat CBD als Lebensmittel Stand August 2026 nicht. Die Rechtslage kann sich ändern — wir prüfen diese Seite regelmäßig und aktualisieren den Stand.

Alle Themen rund um CBD finden Sie auf der Startseite von CBDWissen.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

  • Autor: Die Redaktion von CBDWissen
  • Fachliche Prüfung: Die Redaktion von CBDWissen
  • Zuletzt geprüft: 11. August 2026
  • Quellen: Die vollständige Quellenliste mit Prüfdatum steht im Quellenverzeichnis dieser Seite.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Die Inhalte von CBDWissen werden sorgfältig recherchiert und auf Basis wissenschaftlicher Quellen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

Häufige Fragen

Quellen

  1. 1.FAQ: Hanf, THC, Cannabidiol (CBD) & Co(öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  2. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  3. 3.Cannabidiol novel food evaluations on hold pending new data(öffnet in neuem Tab)Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  4. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  5. 5.Provisional safe level for cannabidiol (CBD) in novel food(öffnet in neuem Tab)Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
Alle 10 Quellen anzeigen
  1. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  2. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  3. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  4. 9.Cannabinoide in hanfhaltigen Lebensmitteln(öffnet in neuem Tab)Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  5. 10.Sind Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol (CBD) verkehrsfähig?(öffnet in neuem Tab)BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
    A · Behörde / RechtAbruf: 17. August 2026

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Autor:
Die Redaktion von CBDWissen
Fachliche Prüfung:
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Zuletzt geprüft:
11. August 2026

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