Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Sie bestehen aus konzentrierten Nährstoffen oder sonstigen Stoffen und werden in dosierter Form verkauft, etwa als Kapseln, Tabletten oder Tropfen.
Die Kurzdefinition steht im Kasten direkt unter dem Titel. Die Abschnitte darunter erklären die drei gesetzlichen Merkmale des Begriffs. Sie zeigen auch, warum viele CBD-Produkte in diese Kategorie fallen und welchen rechtlichen Status sie dort haben. Wer nur die Kurzfassung sucht, ist nach dem Kasten fertig.
Die drei Merkmale im Gesetz
Der Begriff ist in Deutschland gesetzlich definiert. Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) nennt in § 1 drei Merkmale. Alle drei müssen zusammenkommen, damit ein Produkt als Nahrungsergänzungsmittel gilt.
| Merkmal | Was es bedeutet |
|---|---|
| Ergänzung der Ernährung | Das Produkt ergänzt die allgemeine Ernährung und ersetzt sie nicht. |
| Konzentrat | Nährstoffe oder sonstige Stoffe liegen konzentriert vor, einzeln oder kombiniert. |
| Dosierte Form | Die Abgabe erfolgt in kleinen abgemessenen Mengen, etwa als Kapsel oder als Tropfen. |
Nährstoffe sind nach der Verordnung Vitamine und Mineralstoffe einschließlich Spurenelementen. Der Zusatz „sonstige Stoffe“ erfasst unter anderem Pflanzenstoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Unter diesen Punkt fallen auch Hanfextrakte mit Cannabidiol (CBD).
Als dosierte Formen nennt das Gesetz ausdrücklich Flaschen mit Tropfeinsätzen. Genau in dieser Form werden die meisten CBD-Öle verkauft. Formal erfüllt ein solches Öl alle drei Merkmale des Rechtsbegriffs.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine empfohlene tägliche Verzehrsmenge auf dem Etikett. Das BfR weist darauf hin, dass sich die Beurteilung von Inhaltsstoffen an dieser Angabe orientiert. Fehlt die Angabe oder täuscht sie, beanstanden die Kontrollbehörden das Produkt. Das LGL fand in seiner Untersuchung hanfhaltiger Lebensmittel mehrere Proben mit irreführender Kennzeichnung in Bezug auf CBD.
Abgrenzung zu Arzneimitteln und neuartigen Lebensmitteln
Nahrungsergänzungsmittel gehören rechtlich zu den Lebensmitteln. Das hat zwei Folgen. Ihre Inhaltsstoffe dürfen keine pharmakologische Wirkung haben, also keine Eigenschaften zur Heilung oder Linderung von Krankheiten. Und für die Produkte gelten die Regeln des Lebensmittelrechts, nicht die des Arzneimittelrechts.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt diese Grenze in seinen Fragen und Antworten zu hanfhaltigen Lebensmitteln. Geht von einem Produkt eine pharmakologische Wirkung aus, fällt es unter das Arzneimittelgesetz. Es braucht dann eine Zulassung als Arzneimittel, bevor es in den Verkehr gebracht werden darf. Zuständig für diese Zulassung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Achtung: Ein Nahrungsergänzungsmittel ist nicht dasselbe wie ein Arzneimittel. Der Unterschied liegt in der Zulassung und in der erlaubten Aussage. Arzneimittel werden vor dem Verkauf behördlich geprüft und zugelassen. Nahrungsergänzungsmittel durchlaufen kein solches Zulassungsverfahren.
Ebenso wenig ist ein Nahrungsergänzungsmittel automatisch ein neuartiges Lebensmittel. „Novel Food“ ist eine eigene Kategorie des Lebensmittelrechts.
Diese Kategorie betrifft Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel beschreibt die Form eines Produkts, der Begriff Novel Food die Neuheit seiner Zutaten.
Warum CBD-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel gelten
CBD-Produkte werden nach Angaben des BfR vorrangig als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigt diesen Befund für die Verkaufspraxis. CBD-Lebensmittel finden sich demnach besonders häufig als Nahrungsergänzungsmittel in Öl-Form.
Der Grund liegt in der Definition selbst. Ein Öl mit Hanfextrakt in einer Flasche mit Tropfeinsatz ergänzt die Ernährung, enthält einen konzentrierten Pflanzenstoff und ist dosiert. Auf diese Weise ordnen Anbieter CBD-Öle der Lebensmittelkategorie zu. Die Behörden bewerten diese Zuordnung allerdings anders, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Welchen Status CBD-Nahrungsergänzungsmittel haben
Der Verkaufsstatus dieser Produkte ist umstritten. Nach Auffassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist für Cannabidiol kein nennenswerter Verzehr vor dem 15. Mai 1997 belegt. CBD gilt daher als neuartiges Lebensmittel.
Es bräuchte eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Eine solche Zulassung liegt bisher nicht vor. Derartige Erzeugnisse sind nach Einschätzung des BVL daher nicht verkehrsfähig (Stand April 2025).
Bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) liegen mehrere Zulassungsanträge für CBD vor. Die EFSA hat ihre Bewertung vorerst ausgesetzt, weil die Anträge Datenlücken zur Sicherheit aufweisen. Die Behörde betont ausdrücklich, dass sie nicht entschieden hat, CBD sei als Lebensmittel unsicher. Die Prüfung ist schlicht noch nicht abgeschlossen.
Für die Einordnung einzelner Produkte sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Das LGL hat CBD-haltige Süßwaren und Öle in Stichproben als nicht verkehrsfähige neuartige Lebensmittel beurteilt. Die Rechtslage kann sich ändern, sobald die EFSA ihre Bewertung fortsetzt oder die Europäische Kommission über einen Antrag entscheidet.
Drei Punkte fassen den aktuellen Stand zusammen:
- CBD gilt behördlich als neuartiges Lebensmittel und hat keine Zulassung.
- Die Zulassungsverfahren laufen, ihre Bewertung ist ausgesetzt.
- Die Handhabung der Produkte im Handel liegt bei den Bundesländern.
Die Angaben in diesem Abschnitt beschreiben den Stand bei der letzten Prüfung dieses Eintrags. Sie sind keine Rechtsberatung und keine Bewertung einzelner Produkte. Wer ein konkretes Produkt beurteilen lassen möchte, kann sich an die zuständige Lebensmittelüberwachung seines Bundeslands wenden.
Vertiefende Artikel
Dieser Eintrag liefert bewusst nur die Kurzfassung des Rechtsbegriffs. Er beantwortet, was ein Nahrungsergänzungsmittel ist, wie das Gesetz den Begriff definiert und welchen Status CBD-Produkte in dieser Kategorie haben. Die Behandlung der gesamten Rechtslage mit allen Behördenpositionen und ihrem Datumsstand bleibt dem Themengebiet Recht vorbehalten. Dort finden Sie auch die Entwicklungen der vergangenen Jahre im Überblick.
Der Artikel CBD-Öl als Lebensmittel: Der umstrittene Verkaufsstatus erklärt die Novel-Food-Einordnung und die Praxis der Behörden im Detail. Die Grundbegriffe der Pflanzenstoffe definiert der Eintrag Cannabidiol (CBD) im Glossar dieser Website. Einen Einstieg in alle Themengebiete bietet die Startseite von CBDWissen.
Quellen
- 1.Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), § 1 Begriffsbestimmung(öffnet in neuem Tab)— Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)A · Behörde / RechtAbruf: 15. August 2026
- 2.FAQ: Ist das Hanf-Erzeugnis ein neuartiges Lebensmittel?(öffnet in neuem Tab)— Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)A · Behörde / RechtAbruf: 15. August 2026
- 3.Fragen und Antworten zu den gesundheitlichen Risiken von hanfhaltigen Lebensmitteln und Futtermitteln(öffnet in neuem Tab)— Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)A · Behörde / RechtAbruf: 15. August 2026
- 4.Cannabidiol novel food evaluations on hold pending new data(öffnet in neuem Tab)— Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)A · Behörde / RechtAbruf: 15. August 2026
- 5.Cannabinoide in hanfhaltigen Lebensmitteln (Jahresbericht 2021/22)(öffnet in neuem Tab)— Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)A · Behörde / RechtAbruf: 15. August 2026
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