Finanzierung von CBDWissen — redaktionelles Titelbild von CBDWissen

Redaktion

Finanzierung und Transparenz: So finanziert sich CBDWissen

  • CBDWissen hat derzeit keine Einnahmen: keine Werbung, keine Partnerlinks, keine bezahlten Inhalte.
  • Falls künftig Werbung kommt, kennzeichnen wir sie direkt an der Stelle und nennen die geschäftliche Verbindung offen.
  • Der Herausgeber betreibt den Shop cbdsense.de; ein Hinweis darauf käme nur mit klarer Werbung-Kennzeichnung.

Veröffentlicht am 16. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 16. August 2026

CBDWissen finanziert sich derzeit überhaupt nicht. Diese Seite erklärt, was das für Sie bedeutet, was für die Zukunft geplant ist und woran Sie Werbung erkennen würden, falls sie je kommt.

Wie finanziert sich CBDWissen heute?

Kurz gesagt: gar nicht. CBDWissen hat keine eigenen Einnahmen. Es gibt keine Werbung, keine bezahlten Inhalte und keine Partnerlinks. Die Kosten für Technik und Redaktion trägt die Herausgeberin, die 1337 Media B.V.

Diese Herausgeberin betreibt allerdings selbst CBD-Onlineshops, darunter cbdolie.nl und cbdsense.de. Das ist die entscheidende Angabe auf dieser Seite, und sie steht deshalb weit oben und nicht in einer Fußnote.

Das ist eine bewusste Entscheidung mit Preis. Eine Website ohne Einnahmen wächst langsamer, weil jede Stunde Arbeit unbezahlt bleibt. Dafür entfällt der Druck, Themen nach ihrem Verkaufswert auszuwählen — bei einem Thema wie CBD ist dieser Druck sonst erheblich.

Die laufenden Kosten sind überschaubar. Sie bestehen aus Domain, Serverplatz und den Werkzeugen für die Quellenprüfung. Ein Spendenaufruf, ein Newsletter oder eine Bezahlschranke sind nicht geplant.

Nein. Ein Partnerlink — fachsprachlich Affiliate-Link — ist ein Verweis, für dessen Klick oder Kauf der Verlinkende eine Vergütung erhält. Solche Links gibt es auf CBDWissen nicht. Auch Werbebanner, gesponserte Artikel und bezahlte Produktplatzierungen gibt es nicht.

Das unterscheidet uns von vielen anderen Websites über CBD. Dort stehen Artikel häufig neben Ranglisten mit Kaufverweisen. Bei uns finden Sie stattdessen Erklärungen — etwa was die Rechtslage in Deutschland bedeutet oder wie Sie ein Etikett lesen.

Der Unterschied ist auch technisch erkennbar. Diese Website lädt keine Skripte von Werbenetzwerken und setzt keine Cookies, die einen Klick einem Kauf zuordnen könnten. Ohne diese Technik lässt sich ein Partnerprogramm gar nicht abrechnen.

Was ist für die Zukunft geplant?

Denkbar ist, dass CBDWissen eines Tages auf die Shops der Herausgeberin hinweist. Heute tut es das nicht: Es gibt keinen einzigen Verweis dorthin.

Falls sich das ändert, gilt ein fester Rahmen:

  • Solche Hinweise kommen frühestens, wenn die Website gewachsen ist und regelmäßig gelesen wird.
  • Jeder Hinweis ist als Werbung gekennzeichnet — direkt an der Stelle, an der er erscheint.
  • Die geschäftliche Verbindung zwischen cbdsense.de und CBDWissen wird dabei ausdrücklich genannt.

Der Kennzeichnungstext steht heute schon fest. Er lautet:

„Hinweis: Dieser Inhalt enthält Werbung. cbdsense.de steht in einer geschäftlichen Verbindung zu CBDWissen“ — so würde die Kennzeichnung erscheinen.

Bevor sich an der Finanzierung etwas ändert, informieren wir an genau dieser Stelle darüber. Danach finden Sie dieselbe Angabe auch auf der Seite Über uns.

Woran Werbung bei uns erkennbar wäre

Drei Dinge wären immer sichtbar.

  1. Das Wort „Werbung“ oder „Anzeige“ steht direkt bei der jeweiligen Stelle.
  2. Der Name des Anbieters wird genannt, in dessen Auftrag die Werbung erscheint.
  3. Die geschäftliche Verbindung wird offen angegeben.

Diese Kennzeichnung ist keine freiwillige Höflichkeit. Das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt, dass kommerzielle Kommunikation klar als solche erkennbar ist. Auch der Auftraggeber muss klar identifizierbar sein.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergänzt diesen Punkt. Wer den kommerziellen Zweck einer Handlung nicht kenntlich macht, handelt unlauter. Für redaktionell gestaltete Angebote kommt § 22 des Medienstaatsvertrags hinzu: Werbung muss klar erkennbar und vom übrigen Inhalt eindeutig getrennt sein.

Es gibt noch eine dritte Ebene, die speziell für unser Thema gilt. Selbst eine korrekt gekennzeichnete Werbung dürfte keine gesundheitsbezogene Aussage über CBD treffen. Das Heilmittelwerbegesetz stuft es als irreführend ein, wenn Mitteln „eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben“ (§ 3 Nummer 1 HWG).

Was bedeutet das für unsere Inhalte?

Unabhängig davon, wie sich die Finanzierung entwickelt, gelten drei feste Grenzen.

  • Keine gesundheitsbezogenen Angaben — für CBD ist keine solche Angabe zugelassen.
  • Keine Ranglisten und keine Kaufempfehlungen — wir erklären Qualitätsmerkmale statt Marken.
  • Keine Preise — sie ändern sich ständig und gehören nicht in ein Nachschlagewerk.

Die erste Grenze folgt aus der europäischen Health-Claims-Verordnung. Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sind nur nach ausdrücklicher Zulassung erlaubt. Im EU-Register der Kommission ist für Cannabidiol keine zugelassene Angabe verzeichnet (Stand: August 2026), und daran ändert auch eine gekennzeichnete Werbung nichts.

Zum Vergleich — so sieht der Unterschied aus:

FrageHeuteFalls künftig Werbung kommt
Einnahmen der Websitekeinenur gekennzeichnete Werbung
Partnerlinkskeinenur mit Hinweis „Werbung“ an der Stelle
Einfluss auf Themen und Textekeinerkeiner
Gesundheitsversprechenkeinekeine — sie sind gesetzlich unzulässig
Geschäftliche Verbindungenauf dieser Seite offengelegtzusätzlich an jeder betroffenen Stelle genannt

Die mittlere Zeile ist die entscheidende. Der Einfluss auf Themen und Texte bleibt in beiden Spalten bei null — sonst wäre die Kennzeichnung wertlos. Eine Kennzeichnung sagt schließlich nur, dass etwas Werbung ist, nicht, dass der übrige Text unbeeinflusst blieb.

Woran können Sie uns messen?

An drei Dingen, die Sie jederzeit selbst prüfen können, ohne uns glauben zu müssen.

  • Es steht kein Verweis auf dieser Website, der zu einem Shop führt.
  • Es erscheint keine Anzeige und kein gesponserter Abschnitt.
  • Jede Aussage trägt eine Quelle, die zu einer Behörde oder Fachquelle führt.

Findet sich eines dieser Merkmale doch, ist das ein Fehler oder eine nicht angekündigte Änderung. In beiden Fällen freuen wir uns über einen Hinweis.

Ein vierter Punkt lässt sich nicht von außen prüfen: ob ein Text unter Einfluss entstanden ist. Deshalb machen wir das Verfahren öffentlich, statt nur das Ergebnis zu behaupten. Wer unsere Quellen, unsere Prüfschritte und unsere Grenzen kennt, kann eine Abweichung selbst erkennen.

Wie wir arbeiten und prüfen, lesen Sie auf der Seite Über uns. Und falls Ihnen doch einmal etwas Unklares auffällt: Wie wir mit Fehlern umgehen, steht auf unserer Seite Korrekturen. Einen Überblick über alle Themenfelder gibt die Startseite.

Quellen

  1. A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  2. 2.§ 5a UWG — Irreführung durch Unterlassen(öffnet in neuem Tab)Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  3. A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  4. 4.§ 3 HWG — Irreführende Werbung (Heilmittelwerbegesetz)(öffnet in neuem Tab)Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  5. A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
Alle 6 Quellen anzeigen
  1. 6.EU Register on nutrition and health claims(öffnet in neuem Tab)Europäische Kommission (GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026

Erstellt von

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