CBDWissen setzt keine Cookies. Deshalb sehen Sie beim Aufruf dieser Website kein Einwilligungs-Banner. Diese Seite erklärt, was ein Cookie ist, was das Gesetz verlangt und welche technischen Daten trotzdem anfallen.
Setzt CBDWissen Cookies?
Nein. Diese Website speichert nichts in Ihrem Browser und liest nichts aus ihm aus. Das gilt für alle Seiten, von den Themenseiten bis zu den rechtlichen Hinweisen.
Konkret fehlen hier vier Dinge, die auf vielen anderen Websites vorhanden sind:
- Keine Cookies und kein lokaler Speicher im Browser.
- Keine Analyse-Werkzeuge und keine Zählpixel.
- Keine eingebetteten Videos, Karten oder Schriften von fremden Servern.
- Keine Werbenetzwerke und keine Partnerlinks.
Auch die Schriftarten liegen auf unserem eigenen Server. Ihr Browser baut deshalb beim Lesen keine Verbindung zu einem anderen Anbieter auf. Das ist kein Zufall, sondern eine bewusste technische Entscheidung: Eine Website, die nichts sammelt, muss über das Gesammelte auch nichts versprechen.
Was ist ein Cookie überhaupt?
Ein Cookie ist eine kleine Datei, die eine Website in Ihrem Browser ablegt. Beim nächsten Besuch kann sie diese Datei wieder lesen und Sie so wiedererkennen.
Das ist nicht in jedem Fall problematisch. Ein Warenkorb in einem Shop braucht so eine Datei, sonst wäre er nach jedem Klick leer. Kritisch wird es, wenn Cookies das Verhalten über viele Websites hinweg aufzeichnen.
Wichtig ist die Abgrenzung zu einem verwandten Begriff. Ein Server-Logfile ist kein Cookie: Es entsteht auf dem Server des Anbieters, nicht in Ihrem Gerät. Was das für Sie bedeutet, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Was verlangt das Gesetz?
Eine Einwilligung, bevor etwas in Ihrem Gerät gespeichert oder daraus gelesen wird. Diese Regel steht in § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes.
Der Wortlaut ist eindeutig. Speicherung und Zugriff sind laut Absatz 1 „nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat“. Das Gesetz stellt dabei auf jede Art von Information ab, nicht nur auf Cookies im engeren Sinn.
Absatz 2 nennt zwei Ausnahmen. Keine Einwilligung braucht, wer Informationen nur für die Übertragung einer Nachricht speichert. Und keine Einwilligung braucht, wer sie zwingend benötigt, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen.
Für eine Website wie diese ist die zweite Ausnahme der übliche Fall. Sie greift etwa bei einem Warenkorb oder einer Anmeldung. Beides gibt es hier nicht, und damit endet die Prüfung für uns bereits an dieser Stelle.
Der Grund für das fehlende Banner
Weil es nichts gibt, wozu Sie einwilligen könnten. Ein Einwilligungs-Banner ist kein Selbstzweck: Es holt die Zustimmung für einen Vorgang ein, der ohne Zustimmung unzulässig wäre.
Die zuständige Aufsichtsbehörde beschreibt das Banner denn auch als Werkzeug, nicht als Pflicht: „Eine wirksame Einwilligung kann über ein Einwilligungs-Banner erhoben werden“ (BfDI). Findet kein Zugriff auf Ihr Gerät statt, entfällt der Anlass.
Ein Banner ohne Anlass hätte sogar einen Nachteil. Es gewöhnt Leserinnen und Leser daran, Fenster wegzuklicken, ohne den Inhalt zu lesen — und entwertet damit die Einwilligung dort, wo sie wirklich zählt.
Welche Daten fallen trotzdem an?
Technische Zugriffsdaten auf dem Server, wie bei jedem Aufruf einer Website im Internet. Dazu gehören die IP-Adresse, der Zeitpunkt, die aufgerufene Adresse sowie Browser und Betriebssystem.
Diese Daten braucht der Betreiber des Servers, damit die Website erreichbar und sicher bleibt. Sie liegen nicht in Ihrem Gerät und lassen sich nicht zum Wiedererkennen über mehrere Websites nutzen. Rechtsgrundlage und Löschfristen stehen im Datenschutz-Abschnitt zu den Server-Logfiles.
Der Unterschied lässt sich an einem Bild festmachen. Ein Cookie ist eine Notiz, die jemand in Ihre Jackentasche steckt und beim nächsten Besuch wieder herausnimmt. Ein Logfile ist der Eintrag im Besucherbuch am Eingang — er bleibt dort und wandert nicht mit Ihnen mit.
Genau deshalb regelt § 25 TDDDG nur den ersten Fall. Für Server-Logfiles gilt die Datenschutz-Grundverordnung, nicht die Einwilligungspflicht für Endeinrichtungen.
Was würde sich ändern, wenn Cookies dazukämen?
Dann bekämen Sie vor dem ersten Setzen eine echte Wahl. Wir würden diese Seite vorher anpassen und die Änderung mit Datum vermerken.
| Bereich | Heute | Falls sich das ändert |
|---|---|---|
| Cookies | keine | nur nach aktiver Zustimmung |
| Voreinstellung | entfällt | alles außer technisch Notwendigem aus |
| Ablehnen | entfällt | genauso leicht wie Zustimmen |
| Diese Seite | beschreibt den Ist-Zustand | listet jeden Cookie mit Zweck und Laufzeit |
Eine vorausgewählte Zustimmung wäre dabei ausgeschlossen. Eine Einwilligung ist nach der Datenschutz-Grundverordnung nur wirksam, wenn sie freiwillig und durch eine eindeutige Handlung erfolgt.
Wie können Sie Cookies selbst kontrollieren?
Über die Einstellungen Ihres Browsers, unabhängig von einzelnen Websites. Jeder gängige Browser bietet dafür einen eigenen Bereich.
- Cookies vollständig oder nur für Dritte blockieren.
- Gespeicherte Cookies jederzeit löschen.
- Ein privates Fenster nutzen, das beim Schließen alles verwirft.
- Eine Warnung anzeigen lassen, bevor ein Cookie gesetzt wird.
Für CBDWissen ändert keine dieser Einstellungen etwas an der Darstellung. Die Seiten funktionieren vollständig, auch wenn Sie Cookies komplett abschalten. Sie können das leicht selbst prüfen, indem Sie diese Website in einem privaten Fenster öffnen und den Speicher Ihres Browsers ansehen: Er bleibt leer.
Stand und Verantwortlichkeit
Stand dieser Richtlinie: 16. August 2026. Ändert sich die technische Gestaltung dieser Website, aktualisieren wir diese Seite, bevor die Änderung wirksam wird. Das gilt auch für scheinbar kleine Schritte, etwa das Einbinden eines Videos von einer fremden Plattform.
Diese Richtlinie gilt ausschließlich für cbdwissen.de. Folgen Sie einem Verweis zu einer Behörde, einer Fachzeitschrift oder einer anderen fremden Seite, gelten dort die Regeln des jeweiligen Anbieters. Auf deren Umgang mit Cookies haben wir keinen Einfluss.
Wer für diese Website verantwortlich ist, steht im Impressum. Einen Überblick über alle Themenfelder gibt die Startseite.
Quellen
- 1.§ 25 TDDDG — Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen(öffnet in neuem Tab)— Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
- 2.Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG)(öffnet in neuem Tab)— Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
- 3.Cookies und andere Tracking-Technologien(öffnet in neuem Tab)— Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
- 4.Verordnung (EU) 2016/679 — Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)— EUR-Lex (Amtsblatt der Europäischen Union)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
- 5.§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — Allgemeine Informationspflichten(öffnet in neuem Tab)— Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
Erstellt von
Die Redaktion von CBDWissen
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