Auch geprüfte Texte können Fehler enthalten. Wenn Ihnen auf CBDWissen ein Fehler auffällt, melden Sie ihn uns. Diese Seite erklärt, wie Sie das tun, was wir mit Ihrer Meldung machen und wie wir jede Korrektur sichtbar kennzeichnen.
Die Abschnitte folgen aufeinander: was bei einem Fehler geschieht, wie Sie ihn melden und wie wir Ihre Meldung prüfen. Danach die 3-Stufen-Kennzeichnung, die Grenzen, unsere Maßstäbe und die Vorbeugung.
Was passiert, wenn uns ein Fehler unterläuft?
Dann berichtigen wir ihn — und wir machen die Berichtigung sichtbar. Wir ändern sachliche Inhalte nie stillschweigend. Jede inhaltliche Korrektur erhält einen Vermerk mit Datum auf der betroffenen Seite.
Die Verantwortung für die Inhalte trägt der Herausgeber von CBDWissen. Er ist im Impressum benannt, wie es das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt. Zur Verantwortung gehört für uns ein fester Umgang mit Fehlern — genauso wie das Quellenverfahren, das wir auf der Seite Über uns beschreiben.
Wie melden Sie einen Fehler?
Am schnellsten geht das in vier Schritten. Sie brauchen dafür kein Konto und kein Fachwissen.
- Notieren Sie die Adresse der Seite, auf der Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
- Beschreiben Sie kurz, was falsch oder veraltet ist.
- Nennen Sie nach Möglichkeit eine Quelle, die Ihre Angabe stützt — etwa eine Behörde, ein Fachinstitut oder eine Studie.
- Senden Sie Ihre Meldung per E-Mail; die Adresse steht auf unserer Kontaktseite.
Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Meldung zu prüfen und zu beantworten. Was dabei mit Ihren Daten geschieht, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Wie prüfen wir Ihre Meldung?
Jede Meldung liest ein Mitglied der Redaktion. Wir vergleichen Ihre Angabe mit den Quellen, die unter der betreffenden Seite aufgeführt sind. Reicht das nicht aus, ziehen wir die Originalquelle heran — bei Gesetzestexten die aktuelle Fassung, bei Studien die Veröffentlichung selbst.
Eine erste Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Werktagen; die abschließende Prüfung dauert bis zu sieben Tage. Juristische oder medizinische Fachfragen können länger dauern, weil wir dafür den aktuellen Stand von Gesetz oder Forschung erneut bewerten. Sie erhalten in jedem Fall eine Antwort — auch dann, wenn wir Ihre Meldung nicht übernehmen.
Dringende Fälle behandeln wir vorgezogen. Dazu zählt alles, was jemanden zu einer riskanten Entscheidung verleiten könnte: eine falsche Mengenangabe, eine veraltete Rechtsangabe oder eine Aussage, die eine Wirkung nahelegt. Solche Stellen nehmen wir sofort vom Netz und prüfen sie erst danach im Detail. Lieber eine Lücke im Text als eine Angabe, auf die sich niemand verlassen sollte.
Unsere 3-Stufen-Kennzeichnung
Nicht jede Änderung ist gleich schwerwiegend. Deshalb kennzeichnen wir Änderungen in drei Stufen. Wir nennen das unsere 3-Stufen-Kennzeichnung.
| Stufe | Was dahintersteckt | Beispiel |
|---|---|---|
| 1. Redaktionelle Klarstellung | Die Aussage bleibt gleich, die Formulierung wird klarer | Ein missverständlicher Satz wird präzisiert |
| 2. Inhaltliche Korrektur | Eine Angabe war falsch oder veraltet | Ein Datum, ein Begriff oder eine Zuordnung wird berichtigt |
| 3. Aktualisierung | Rechtslage oder Forschungsstand haben sich geändert | Eine Seite wird auf den neuen Stand gebracht |
Stufe 2 und Stufe 3 erhalten immer einen sichtbaren Vermerk mit Datum auf der Seite. Stufe 1 führen wir ohne Vermerk durch, weil sich die Aussage nicht ändert. Zusätzlich trägt jede Seite ein Prüfdatum — so erkennen Sie, wann sie zuletzt geprüft wurde.
Die Grenze zwischen Stufe 1 und Stufe 2 ziehen wir im Zweifel zugunsten der Kennzeichnung. Wer unsicher ist, ob sich eine Aussage geändert hat, soll es am Vermerk ablesen können.
Was wir korrigieren — und was nicht
Korrigieren können wir nur, was auf unseren eigenen Seiten steht. Dazu gehören:
- sachliche Fehler, etwa falsche Daten oder Begriffe,
- veraltete Angaben, etwa zur Rechtslage oder zur Studienlage,
- Verweise, die nicht mehr funktionieren,
- missverständliche Formulierungen.
Außerhalb unserer Website liegt dagegen einiges, das wir nicht korrigieren können. Wir geben keine Einschätzungen zu einzelnen Produkten, Anbietern oder Preisen ab. Und wir beantworten keine Fragen zur persönlichen Gesundheit — dafür sind Arzt oder Apotheker die richtige Anlaufstelle.
Eine Meinungsverschiedenheit ist übrigens keine Korrektur. Lesen Sie eine Studienlage anders als wir, prüfen wir Ihren Hinweis anhand der Quelle. Bleibt unsere Darstellung belegt, bleibt sie stehen — mit Antwort an Sie.
Führt Ihr Hinweis dagegen auf eine Quelle, die wir übersehen haben, ändern wir den Text. Das kommt vor, gerade bei Forschungsthemen. Eine neue Übersichtsarbeit kann eine Einschätzung verschieben, ohne dass eine frühere Angabe falsch war.
Woran orientiert sich unser Verfahren?
An den journalistischen Sorgfaltspflichten für redaktionell gestaltete Online-Angebote. Die Landesanstalt für Medien NRW fasst die Regel so zusammen: Solche Telemedien haben „den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“ (§ 19 Abs. 1 S. 2 MStV).
„Wer im Netz publiziert, muss sich unter bestimmten Voraussetzungen an journalistische Standards halten“, fassen die Landesmedienanstalten es in einem Merkblatt zusammen.
Diese Pflichten treffen geschäftsmäßig angebotene Telemedien — und CBDWissen wird von einem Unternehmen herausgegeben. Wir wenden sie deshalb an, ohne über den genauen Zuschnitt zu streiten.
Aus diesen Standards folgen für uns drei Punkte. Sie gehen über eine bloße Fehlerkorrektur hinaus.
- Prüfen vor dem Veröffentlichen, nicht erst nach einer Beschwerde.
- Trennung von belegter Angabe und eigener Einordnung.
- Sichtbare Kennzeichnung, wenn sich eine Aussage nachträglich ändert.
Wie wir Fehlern vorbeugen
Das beste Korrekturverfahren ist das, das Sie selten brauchen. Jede Seite bei CBDWissen hat deshalb einen festen Prüfrhythmus. Gesetzestexte und Behördeninformationen prüfen wir bei jeder Aktualisierung erneut. Seiten über Recht und Gesundheit prüfen wir häufiger als reine Grundlagenartikel.
Dazu kommt die Nachprüfbarkeit jeder einzelnen Angabe. Unter jedem Artikel stehen alle verwendeten Quellen mit dem Tag, an dem wir sie zuletzt geöffnet haben. So können Sie eine Aussage bis zum Ursprung zurückverfolgen — und genau das macht schnelle Korrekturen überhaupt möglich.
Ein zweiter Schutz liegt in der Sprache. Wir schreiben eine Aussage nur dann als Tatsache, wenn mehrere unabhängige Quellen sie tragen. Ist die Datenlage dünn, sagen wir das im Text. Eine vorsichtig formulierte Aussage muss seltener korrigiert werden als eine zugespitzte.
Ihr Hinweis hilft nicht nur uns, sondern allen Leserinnen und Lesern dieser Website. Dafür danken wir Ihnen. Zurück zur Startseite von CBDWissen.
Quellen
- 1.§ 5 DDG — Allgemeine Informationspflichten(öffnet in neuem Tab)— Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
- 2.§ 6 DDG — Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen(öffnet in neuem Tab)— Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
- 3.Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Artikel 13(öffnet in neuem Tab)— EUR-Lex (Amtsblatt der Europäischen Union)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
- 4.Merkblatt Journalistische Sorgfalt in Online-Medien(öffnet in neuem Tab)— die medienanstalten (ALM GbR)A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
- A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
Erstellt von
Die Redaktion von CBDWissen
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