Redaktionsrichtlinien von CBDWissen — redaktionelles Titelbild von CBDWissen

Redaktion

Redaktionsrichtlinien: Nach diesen Regeln schreiben wir

  • Wir treffen keine Aussage, die einem CBD-Produkt eine Wirkung gegen eine Krankheit zuschreibt.
  • Jede Aussage erhält eine von vier Sicherheitsstufen — von „stark belegt“ bis „unsicher“.
  • Das Prüfintervall richtet sich nach der Risikostufe der Seite, von jährlich bis anlassbezogen.

Veröffentlicht am 16. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 16. August 2026

Diese Redaktionsrichtlinien beschreiben die Regeln, nach denen jede Seite auf CBDWissen entsteht. Sie legen fest, welche Aussagen zulässig sind, wie wir die Sicherheit einer Aussage kennzeichnen und in welchem Rhythmus wir prüfen. Die Regeln gelten für jede Seite ohne Ausnahme.

Der Weg durch die Seite: der Geltungsbereich, die unzulässigen Aussagen, die Sicherheitsstufen und das Prüfintervall. Danach der Schreibstil, die Trennung von Werbung und Redaktion, widersprüchliche Quellen und die Grenzen.

Wofür gelten diese Richtlinien?

Für alle Inhalte auf cbdwissen.de. Dazu zählen die fünf Themenseiten, alle Fachartikel, die Glossareinträge und die redaktionellen Seiten. Auch kurze Bausteine wie Tabellenüberschriften und Bildunterschriften folgen denselben Regeln.

Die Richtlinien decken vier Bereiche ab.

  • Welche Aussagen wir treffen dürfen und welche nicht.
  • Wie sicher eine Aussage sein muss, bevor wir sie so formulieren.
  • Wie oft eine Seite erneut geprüft wird.
  • Wie wir mit Werbung und geschäftlichen Verbindungen umgehen.

Wer diese Regeln anwendet, beschreibt die Seite Die Redaktion von CBDWissen. Woher unsere Belege stammen, steht unter Quellen und Prüfung.

Welche Aussagen dürfen wir nicht treffen?

Keine Aussage, die einem CBD-Produkt eine Wirkung gegen eine Krankheit zuschreibt. Das ist bei uns keine Vorsicht, sondern geltendes Recht. Zwei Regelwerke setzen den Rahmen.

Das Heilmittelwerbegesetz stuft eine Werbung als irreführend ein, wenn Mitteln „eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben“ (§ 3 Nummer 1 HWG). Die europäische Health-Claims-Verordnung erlaubt gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nur nach ausdrücklicher Zulassung. Das EU-Register der Kommission führt jede zugelassene und jede abgelehnte Angabe; für Cannabidiol ist dort keine zugelassene Angabe verzeichnet (Stand: August 2026).

Daraus folgt eine klare Grenze zwischen vier Arten von Formulierungen:

Art der AussageBeispielBei uns
Studienbefund mit Beleg„In einer kontrollierten Studie sank der Wert X.“zulässig, mit Quelle und Jahreszahl
Allgemeiner Sachkontext„Die Forschung untersucht CBD seit den 1970er-Jahren.“zulässig
Anwendungsnahe FormelSätze, die eine Anwendung bei einer Beschwerde nahelegenausgeschlossen
WirkversprechenSätze, die eine Besserung zusagenausgeschlossen

Die dritte Zeile ist die wichtigste. Solche Sätze klingen sachlich, transportieren aber eine Empfehlung. Weil uns eine ärztliche Prüfinstanz fehlt, schließen wir sie vollständig aus — auch dort, wo das Gesetz Spielraum ließe.

Ein zweiter Bereich betrifft die Rechtslage. Zum Verkaufsstatus als Lebensmittel ist dem BVL nach eigener Angabe „derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln … verkehrsfähig wäre“. Deshalb beschreibt jede Rechtsseite den Stand zu einem Datum. Wir sagen nie zu, dass ein Produkt oder ein Verhalten erlaubt ist.

Wie kennzeichnen wir die Sicherheit einer Aussage?

Mit vier festen Stufen, die immer dieselben Wörter verwenden. Diese Skala ist unser Kern: Sie macht sichtbar, wie belastbar eine Aussage ist, ohne dass Sie die Studien selbst lesen müssen.

StufeFormulierung im TextWas dahintersteht
Stark belegt„ist“, „hat“Mehrere unabhängige Quellen erster Ordnung
Hinweis„deutet darauf hin“, „legt nahe“Eine belastbare Quelle, Ergebnis noch nicht bestätigt
Hypothese„wird untersucht“, „könnte“Eine Frage wird erforscht; ein Ergebnis steht aus
Unsicher„es gibt keine eindeutigen Belege für“Datenlage reicht für eine Aussage nicht aus

Lesen Sie in einem unserer Texte das Wort „könnte“, ist das kein Füllwort. Es bedeutet: Die Frage wird erforscht, ein Ergebnis steht aus. Diese Trennung folgt dem Grundgedanken der Leitlinie evidenzbasierte Gesundheitsinformation des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, die Kriterien für informierte Entscheidungen beschreibt (DNEbM, 2016).

Achtung: Sicherheitsstufe ist nicht dasselbe wie Risikostufe

Die beiden Skalen auf dieser Seite werden leicht verwechselt. Die Sicherheitsstufe bewertet eine einzelne Aussage und bestimmt, mit welchen Wörtern wir sie formulieren. Die Risikostufe gilt für eine ganze Seite und bestimmt, wie oft wir sie prüfen.

Praktisch erkennbar am Ort: Die Sicherheitsstufe steckt im Satz, die Risikostufe im Prüfdatum über dem Text.

Das Prüfintervall je Risikostufe

Das hängt von der Risikostufe ab. Jede Seite trägt eine Stufe von 1 bis 4. Je größer der mögliche Schaden einer veralteten Angabe, desto kürzer das Intervall.

  • Stufe 1, Allgemeinwissen: einmal pro Jahr.
  • Stufe 2, Produktkontext: zweimal pro Jahr.
  • Stufe 3, Sicherheit und Nebenwirkungen: jedes Quartal.
  • Stufe 4, Recht und Gesundheit: bei jeder relevanten Änderung.

Das Datum der letzten Prüfung steht sichtbar über jedem Text. Ändert sich eine Rechtsgrundlage, prüfen wir alle betroffenen Seiten, nicht nur die eine, auf der die Änderung auffiel.

Wie schreiben wir?

Kurz, in der Sie-Form und ohne Fachjargon, den niemand erklärt. Ein Fachbegriff darf vorkommen, wenn er im selben Satz erklärt wird. Sätze bleiben kurz, Absätze bleiben kurz.

Drei Dinge finden Sie in unseren Texten nie: Dosierungsanweisungen, Produktranglisten und Erfahrungsberichte, die wir nicht belegen können. Rechenwege erklären wir gern — die Entscheidung über eine Einnahme gehört in das Gespräch mit Arzt oder Apotheker.

Jede Überschrift stellt möglichst eine Frage, und der erste Satz darunter beantwortet sie. Diese Form hat einen praktischen Grund: Sie können eine Seite überfliegen und finden die Antwort, ohne den ganzen Abschnitt zu lesen.

Wie halten wir Werbung und Redaktion getrennt?

Vollständig — und das ist hier keine Selbstverständlichkeit. Die Herausgeberin dieser Website betreibt selbst CBD-Onlineshops. Auf CBDWissen erscheint trotzdem keine Werbung, kein Partnerlink und kein Verweis auf einen dieser Shops.

Sollte sich das ändern, kennzeichnen wir jede kommerzielle Stelle sichtbar, wie es § 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt, und nennen die geschäftliche Verbindung dabei ausdrücklich.

Weder ein fremder Anbieter noch die Shop-Seite der Herausgeberin erhält Einfluss auf Themenwahl, Formulierung oder Reihenfolge. Was wir zur Finanzierung offenlegen, steht auf einer eigenen Seite; wie wir Fehler behandeln, beschreibt unser Korrekturverfahren.

Wie gehen wir mit widersprüchlichen Quellen um?

Wir benennen den Widerspruch, statt eine Seite auszuwählen. Bei CBD kommt das häufig vor: Eine kleine Studie zeigt einen Effekt, eine größere Übersichtsarbeit findet ihn nicht wieder. Wer nur die erste Arbeit zitiert, erzeugt ein falsches Bild.

Unsere Reihenfolge bei Widersprüchen ist fest:

  1. Behörden und Gesetzestexte stehen über allem anderen, wenn es um Rechtsfragen geht.
  2. Übersichtsarbeiten, die viele Studien auswerten, stehen über einzelnen Studien.
  3. Studien an Menschen stehen über Labor- und Tierdaten.
  4. Bleibt der Widerspruch bestehen, beschreiben wir beide Befunde und stufen die Aussage auf „unsicher“ herab.

Diese Rangfolge steht auch hinter der Auswahl der Belege unter jedem Text. Sie erklärt, warum bei uns manche Frage offen bleibt, obwohl andere Websites eine klare Antwort geben. Eine offene Frage ehrlich zu benennen, ist für uns die bessere Antwort.

Was diese Richtlinien nicht leisten

Sie ersetzen keine ärztliche Prüfung. Die fachliche Kontrolle führt derzeit dieselbe Redaktion durch, die auch recherchiert und schreibt. Wir gleichen das über strengere Quellenregeln aus, nicht über schönere Worte.

Sie ersetzen auch keine Beratung im Einzelfall. Ob CBD für Sie infrage kommt, hängt von Ihren Medikamenten, Ihrem Alter und Ihrer Vorgeschichte ab. Diese Fragen beantwortet Ihr Arzt oder Ihre Apothekerin, nicht eine Website.

Und sie sind nicht in Stein gemeißelt. Ändert sich die Rechtslage oder die Studienlage grundlegend, passen wir diese Regeln an und vermerken das Datum. Welche Themenfelder nach diesen Regeln entstanden sind, sehen Sie auf der Startseite von CBDWissen.

Quellen

  1. 1.§ 3 HWG — Irreführende Werbung (Heilmittelwerbegesetz)(öffnet in neuem Tab)Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  2. A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  3. A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  4. A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  5. 5.Leitlinie evidenzbasierte Gesundheitsinformation(öffnet in neuem Tab)Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM)
    C · FachinstitutAbruf: 16. August 2026
Alle 7 Quellen anzeigen
  1. 6.Sind Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol (CBD) verkehrsfähig?(öffnet in neuem Tab)BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  2. 7.EU Register on nutrition and health claims(öffnet in neuem Tab)Europäische Kommission (GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026

Erstellt von

Die Redaktion von CBDWissen

Die Redaktion von CBDWissen recherchiert und erstellt alle Inhalte auf Basis wissenschaftlicher und behördlicher Quellen. Jeder Artikel folgt einem festen Quellen- und Prüfverfahren.

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