Cannabidiol (CBD) — redaktionelles Titelbild von CBDWissen

Glossar

Cannabidiol (CBD): Definition und Einordnung im Glossar

  • Cannabidiol (CBD) ist ein nicht psychoaktives Cannabinoid aus der Hanfpflanze.
  • CBD unterscheidet sich grundlegend von THC, dem berauschenden Cannabinoid.
  • Die rechtliche Einordnung von CBD-Produkten ist komplex und im Wandel.

Veröffentlicht am 25. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 16. August 2026

Cannabidiol (CBD): Cannabidiol (CBD) ist ein nicht psychoaktives Cannabinoid aus der Hanfpflanze Cannabis sativa L. Es zählt zu den mehr als hundert bekannten Phytocannabinoiden und steht im Mittelpunkt wissenschaftlicher Forschung sowie eines Marktes frei verkäuflicher Produkte.

Cannabidiol ist die Substanz, um die es auf dieser Website geht. Dieser Glossareintrag definiert den Begriff, ordnet ihn chemisch und rechtlich ein und grenzt ihn von den Begriffen ab, mit denen er am häufigsten verwechselt wird.

Die Kurzdefinition steht im Kasten direkt unter dem Titel. Die Abschnitte darunter erklären, was die Definition im Einzelnen bedeutet. Wer nur die Kurzfassung sucht, ist nach dem Kasten fertig. Wer Hintergrund sucht, liest weiter.

Woher stammt der Name Cannabidiol?

Cannabidiol wurde 1940 aus der Hanfpflanze isoliert. Seine chemische Struktur beschrieb eine Forschergruppe in den 1960er-Jahren. Der Name leitet sich von der Pflanzengattung Cannabis ab; das Kürzel CBD hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt.

Interessant ist die Herkunft auch deshalb, weil Hanf zu den ältesten Kulturpflanzen gehört. Als Nutzhanf werden heute Sorten bezeichnet, die nur sehr geringe Mengen THC bilden. Aus solchen Sorten stammt das CBD für den europäischen Markt. Welche Bedingungen für den Anbau gelten, behandelt das Themenfeld CBD-Recht mit den einschlägigen Rechtsquellen.

Was ist Cannabidiol chemisch gesehen?

Cannabidiol ist ein Phytocannabinoid, also ein natürlicher Inhaltsstoff der Hanfpflanze Cannabis sativa L. Die Pflanze bildet mehr als hundert solcher Verbindungen. Cannabidiol gehört neben Tetrahydrocannabinol (THC) zu den am besten untersuchten.

In der Pflanze liegt CBD zunächst als Cannabidiolsäure (CBDA) vor. Durch Erhitzen wandelt sich CBDA in CBD um. Dieser Vorgang heißt Decarboxylierung und spielt bei der Herstellung von CBD-Extrakten eine Rolle.

Drei Eigenschaften kennzeichnen die Substanz.

  • CBD ist nicht psychoaktiv und erzeugt keinen Rausch.
  • CBD ist nach WHO-Einschätzung gut verträglich.
  • Nach WHO-Einschätzung deutet nichts auf ein Missbrauchspotenzial von reinem CBD hin (WHO).

Die Weltgesundheitsorganisation stufte Cannabidiol 2018 als Substanz ein, die nicht international kontrolliert werden muss. Diese Einschätzung bezieht sich auf die reine Substanz, nicht auf jedes einzelne Produkt. Sie sagt nichts darüber aus, ob ein solches Produkt verkehrsfähig ist.

Im Körper wirkt CBD über das Endocannabinoid-System, ein körpereigenes Signalsystem. Die genauen Wirkmechanismen erforscht die Wissenschaft noch. Ein Überblick steht im Themengebiet Wirkung und Forschung.

Für Produkte wird CBD aus Nutzhanf gewonnen. Verarbeitet wird es als Vollspektrum-Extrakt, als Breitspektrum-Extrakt oder als reines Isolat. Diese drei Extrakttypen unterscheiden sich in ihren Begleitstoffen.

Neben den Cannabinoiden enthält die Pflanze weitere Inhaltsstoffe. Dazu zählen Terpene, die für Geruch und Geschmack verantwortlich sind, sowie Flavonoide. Ob diese Begleitstoffe die Wirkung von CBD beeinflussen, untersucht die Forschung als Entourage-Hypothese.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Drei Verwechslungen begegnen im Alltag besonders häufig. Der Eintrag grenzt sie ausdrücklich ab, weil sie zu falschen Erwartungen und falschen Käufen führen.

Achtung: CBD ist nicht dasselbe wie THC. THC ist das berauschende Cannabinoid der Hanfpflanze; CBD erzeugt keinen Rausch. Praktisch erkennbar am Etikett: Der THC-Gehalt wird gesondert ausgewiesen, meist als Spurenwert.

Achtung: CBD-Öl ist nicht dasselbe wie Hanfsamenöl. Hanfsamenöl wird aus den Samen gepresst und enthält praktisch kein Cannabidiol. Praktisch erkennbar an der Zutatenliste: Steht dort nur Hanfsamenöl und kein CBD-Gehalt, ist kein Cannabidiol enthalten.

Achtung: frei verkäufliche CBD-Produkte sind nicht dasselbe wie Arzneimittel. Epidyolex etwa ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit gereinigtem Cannabidiol als Wirkstoff. Praktisch erkennbar am Bezugsweg: Ein Arzneimittel gibt es nur auf Rezept in der Apotheke, mit Zulassung und geprüfter Anwendung.

Daraus folgt eine Regel, die für diese ganze Website gilt: Befunde aus der Arzneimittelforschung sind nicht 1:1 übertragbar auf frei verkäufliche Produkte. Dosis, Reinheit und ärztliche Kontrolle unterscheiden sich grundlegend.

Diese drei Abgrenzungen ziehen sich durch alle Inhalte dieser Website. Wer sie kennt, kann Angebote und Werbeaussagen besser einordnen. Sie helfen auch beim Lesen von Etiketten und Produktbeschreibungen.

In welchen Produkten steckt CBD?

CBD steckt in vielen Produkttypen. Am verbreitetsten sind Öle, bei denen ein Hanfextrakt in einem Trägeröl gelöst ist. Die wichtigsten Formen im Überblick.

  • Öle und Kapseln zur Einnahme.
  • Pasten und Kristalle in konzentrierter Form.
  • Liquids zum Verdampfen sowie Tees.
  • Kosmetika zur äußerlichen Anwendung.

Die Gehalte schwanken stark zwischen den Produkten. Entscheidend für die Einordnung ist immer die Angabe in Milligramm, nicht der Prozentwert auf der Vorderseite der Packung. Wie man solche Angaben liest, erklärt das Themengebiet Anwendung.

Unabhängig von der Produktform gilt: Prüfbar wird ein Produkt erst durch das Analysezertifikat eines unabhängigen Labors. Darin stehen der gemessene CBD-Gehalt und die Untersuchung auf unerwünschte Stoffe. Wie ein solches Zertifikat zu lesen ist, erklärt der Artikel Analysezertifikat lesen.

Rechtliche Einordnung

Die Rechtslage von CBD-Produkten in Deutschland ist vielschichtig. Cannabidiol selbst ist in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes nicht als Stoff aufgeführt; erfasst sind dort Cannabis und Tetrahydrocannabinol. Für einzelne Produkte gelten jedoch unterschiedliche Regeln.

Viele CBD-Produkte werden in der Europäischen Union als neuartige Lebensmittel (Novel Food) eingestuft. Das BVL formuliert die Folge unmissverständlich. Ihm sei „derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre“.

Auch das seit 2024 geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat an der Einordnung von CBD wenig geändert. Es regelt vor allem den Umgang mit THC-reichem Cannabis. Für frei verkäufliche CBD-Produkte bleiben die lebensmittel- und arzneimittelrechtlichen Regelungen maßgeblich.

Die Angaben in diesem Abschnitt beschreiben den Stand bei der letzten Prüfung dieses Eintrags. Die Rechtslage ändert sich laufend; das Themengebiet Recht auf dieser Website ordnet sie ausführlich ein.

Vertiefende Artikel

Dieser Eintrag liefert bewusst nur die Kurzfassung des Begriffs. Er beantwortet die Frage, was das Wort Cannabidiol bedeutet und wie es sich von ähnlichen Begriffen unterscheidet. Wer tiefer einsteigen möchte, findet die ausführliche Behandlung der Substanz — Herkunft, Gewinnung und den Stand der Forschung — in den Artikeln des Themengebiets Grundlagen.

Der Artikel Was ist CBD? führt durch die wichtigsten Fragen zur Substanz und ordnet sie in das Themenfeld Grundlagen ein. Weitere Fachbegriffe finden Sie im Glossar dieser Website.

Quellen

  1. A · Behörde / RechtAbruf: 25. Juli 2026
  2. A · Behörde / RechtAbruf: 25. Juli 2026
  3. A · Behörde / RechtAbruf: 25. Juli 2026
  4. B · Peer-reviewte StudieAbruf: 25. Juli 2026
  5. B · Peer-reviewte StudieAbruf: 25. Juli 2026
Alle 8 Quellen anzeigen
  1. 6.Sind Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol (CBD) verkehrsfähig?(öffnet in neuem Tab)BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  2. 7.Konsumcannabisgesetz (KCanG)(öffnet in neuem Tab)Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026
  3. 8.Betäubungsmittelgesetz (BtMG)(öffnet in neuem Tab)Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
    A · Behörde / RechtAbruf: 16. August 2026

Erstellt von

Die Redaktion von CBDWissen

Die Redaktion von CBDWissen recherchiert und erstellt alle Inhalte auf Basis wissenschaftlicher und behördlicher Quellen. Jeder Artikel folgt einem festen Quellen- und Prüfverfahren.

  • Quellenbasiertes Redaktionsverfahren (wissenschaftliche und behördliche Quellen)