Waage zwischen einem Werbeprospekt und einem aufgeschlagenen Gesetzbuch als Symbol für die Prüfung von Gesundheitsclaims bei CBD

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Health Claims: Was dürfen Händler über CBD-Produkte sagen?

  • Gesundheitsbezogene Angaben zu CBD sind ohne EU-Zulassung verboten; der Redaktion ist keine Zulassung bekannt (Stand: August 2026).
  • Krankheitsversprechen wie Vorbeugung, Behandlung oder Heilung sind für Lebensmittel grundsätzlich unzulässig.
  • Der Claim-Check prüft jede Werbeaussage mit drei Fragen und macht verbotene Claims erkennbar.

Veröffentlicht am 11. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 11. August 2026

Gesundheitsbezogene Angaben zu CBD sind in der Europäischen Union nur erlaubt, wenn die Europäische Kommission sie ausdrücklich zugelassen hat. Für Cannabidiol ist der Redaktion keine zugelassene Angabe bekannt (Stand: August 2026). Trotzdem werben viele Shops und Hersteller mit Wirkungsversprechen.

Diese Seite erklärt, was das Gesetz vorschreibt, welche Werbeformen verboten sind und wie Sie irreführende Claims erkennen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wichtig vorab: Diese Inhalte dienen der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Wir arbeiten auf dieser Seite mit dem Claim-Check. Er prüft jede Werbeaussage mit drei Fragen.

Bezieht sie sich auf Gesundheit oder Krankheit? Steht sie so im EU-Register der zugelassenen Angaben? Tarnt sie sich als Erfahrungsbericht oder Expertenzitat? Diese drei Fragen ziehen sich durch die ganze Seite.

In Kürze:

  • Gesundheitsbezogene Angaben zu CBD sind ohne EU-Zulassung verboten; der Redaktion ist keine Zulassung bekannt (Stand: August 2026).
  • Krankheitsversprechen wie Vorbeugung, Behandlung oder Heilung sind für Lebensmittel grundsätzlich unzulässig.
  • Der Claim-Check prüft jede Werbeaussage mit drei Fragen und macht verbotene Claims erkennbar.

Was ist eine gesundheitsbezogene Angabe?

Eine gesundheitsbezogene Angabe ist jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit behauptet oder nur andeutet. So definiert es die Health-Claims-Verordnung in Artikel 2 Nummer 5. Entscheidend ist dabei das Wort „andeuten“: Auch suggerierte oder mittelbare Aussagen über einen Zusammenhang fallen unter die Regel.

Zwei Beispiele machen den Unterschied greifbar. „Enthält 10 mg CBD pro Tropfen“ ist eine Mengenangabe und grundsätzlich erlaubt. „CBD entspannt Körper und Geist“ dagegen ist eine gesundheitsbezogene Angabe — sie braucht eine EU-Zulassung.

Eine eigene Kategorie bilden Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos. Sie behaupten, dass der Verzehr eines Lebensmittels das Risiko einer Krankheit senkt. Für sie gelten die strengsten Zulassungsregeln der Verordnung.

Achtung: Eine gesundheitsbezogene Angabe ist nicht dasselbe wie eine nährwertbezogene Angabe. Die nährwertbezogene Angabe beschreibt, was ein Produkt enthält oder nicht enthält — etwa „zuckerfrei“. Die gesundheitsbezogene Angabe beschreibt, was ein Produkt im Körper bewirken soll. Beide brauchen eine Zulassung, folgen aber getrennten Listen.

Der rechtliche Rahmen im Überblick

Vier Regelwerke bestimmen gemeinsam, welche CBD-Werbung erlaubt ist und welche verboten. Sie greifen auf unterschiedlichen Ebenen — europäisch und national.

RegelwerkEbeneKernverbot
Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006EUGesundheitsbezogene Angaben ohne EU-Zulassung (Artikel 10)
Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011EUKrankheitsbezogene Eigenschaften, irreführende Informationen (Artikel 7)
Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 3DeutschlandIrreführende Werbung mit therapeutischer Wirksamkeit
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5DeutschlandIrreführende Angaben über Wareneigenschaften und zu erwartende Ergebnisse

Das Grundprinzip steht in Artikel 3 der Health-Claims-Verordnung: Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie der Verordnung entsprechen. Sie dürfen nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein.

Artikel 10 verschärft das Prinzip zu einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten, sofern sie nicht gemäß der Verordnung zugelassen und in die EU-Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind (Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Artikel 10).

Diese Liste führt die Europäische Kommission in einem öffentlichen Register. Dort stehen die zugelassenen Angaben mit genauem Wortlaut und Bedingungen — und die abgelehnten Angaben mit Begründung (Quelle: Europäische Kommission, EU-Register).

Zwei Zusatzregeln kommen hinzu. Artikel 12 der Health-Claims-Verordnung untersagt Angaben, die auf Empfehlungen einzelner Ärzte oder Angehöriger von Gesundheitsberufen verweisen. Hinzu kommt § 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs: Er verbietet, Lebensmittel mit Informationen zu bewerben, die gegen Artikel 7 der Lebensmittelinformationsverordnung verstoßen.

Infografik: Vier Regelwerke zur CBD-Werbung im Vergleich — HCVO, Lebensmittelinformationsverordnung, HWG und UWG mit ihren Kernverboten

Welche Werbung für CBD ist verboten?

Verboten ist jede Werbung, die CBD eine Wirkung auf die Gesundheit zuschreibt, ohne dass eine zugelassene Angabe existiert. Drei Verbote greifen dabei besonders häufig.

Erstens das Verbot der Krankheitsversprechen. Informationen über ein Lebensmittel dürfen ihm keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben (Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 7).

Formulierungen wie „wirkt gegen chronische Schmerzzustände“ oder „zur Behandlung von Schlafproblemen“ fallen darunter. Das Verbot gilt auch für Werbung und Aufmachung — also für Etikett, Onlineshop und Social Media gleichermaßen (Artikel 7 Absatz 4).

Zweitens das Verbot erfundener Wirksamkeit. Das Heilmittelwerbegesetz untersagt irreführende Werbung im Gesundheitsbereich. Irreführend ist Werbung insbesondere, wenn Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben (Quelle: § 3 HWG). Zwei weitere Eindrücke sind ebenfalls unzulässig: dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, und dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten.

Drittens das Verbot irreführender Verkaufsangaben. Das Wettbewerbsrecht erfasst unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware — ausdrücklich einschließlich der von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse (Quelle: § 5 UWG). Auf dieser Grundlage können Wettbewerbsverbände und Verbraucherschutzvereine gegen Händler vorgehen.

Der Claim-Check: drei Fragen an jede Werbeaussage

Der Claim-Check macht die Regeln anwendbar. Stellen Sie jeder Werbeaussage über CBD drei Fragen.

  1. Bezieht die Aussage sich auf Gesundheit oder Krankheit? Klingt eine Wirkung an — etwa auf das Befinden oder auf Körperfunktionen — liegt eine gesundheitsbezogene Angabe vor. Dann gilt das Zulassungsprinzip.

  2. Steht die Angabe so im EU-Register? Zulässig sind nur die dort gelisteten Wortlaute mit ihren Bedingungen. Eine frei formulierte Werbeaussage genügt nicht, selbst wenn sie einer zugelassenen Angabe ähnelt.

  3. Tarnt sich die Aussage? Häufige Tarnungen sind Kundenstimmen mit Heilsberichten, Arzt- oder Apothekerzitate, Hinweise auf „Studien“ ohne Nennung einer zugelassenen Angabe und Umdeutungen wie „Aromaöl“ bei eindeutiger Anwendung am oder im Körper.

Fünf Warnsignale fasst diese Liste zusammen.

  • Wirkungsversprechen auf Etikett, Produktseite oder in Anzeigen.
  • Erfahrungsberichte mit Krankheitsbezug, vom Anbieter selbst verbreitet.
  • Expertenzitate von Ärzten, Apothekern oder Heilpraktikern.

Zwei weitere Warnsignale betreffen die Begründung.

  • Studien-Verweise ohne Bezug zur EU-Liste zugelassener Angaben.
  • Begriffe wie „Aromaöl“ bei gleichzeitiger Anleitung zur Einnahme.

Wer ein konkretes Produkt prüfen möchte, findet ein zweites Werkzeug in der Qualitätsprüfung. Die Seite hochwertiges CBD-Öl erkennen zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Etikett und Analysezertifikat lesen.

Infografik: Der Claim-Check mit den drei Prüffragen zu Gesundheitsbezug, EU-Register und Tarnung der Werbeaussage

Warum werben Anbieter trotzdem mit Gesundheitsversprechen?

Anbieter werben trotz der Verbote mit Gesundheitsversprechen, weil Werbung in einer rechtlichen Grauzone ihr wichtigstes Verkaufsargument ist. Zwei rechtliche Befunde erklären diese Grauzone.

Der erste Befund ist der Status als neuartiges Lebensmittel. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden (Quelle: Verordnung (EU) 2015/2283, Artikel 3). Nach der Novel-Food-Verordnung dürfen nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel in Verkehr gebracht werden (Quelle: Verordnung (EU) 2015/2283, Artikel 6).

Für CBD liegt keine solche Zulassung vor. Nach Einschätzung des BVL sind CBD-haltige Erzeugnisse ohne Zulassung als neuartiges Lebensmittel nicht verkehrsfähig (Stand April 2025).

Verkauft werden die Produkte trotzdem. Hintergrund und Details erklärt die Seite Novel Food und CBD. Den Gesamtüberblick über die Rechtslage gibt die Seite Ist CBD in Deutschland legal?.

Der zweite Befund ist die Nähe zum Arzneimittel. Die Bundesopiumstelle beschreibt die Eigenschaften von CBD als eindeutig pharmakologisch; seit dem 1. Oktober 2016 ist CBD verschreibungspflichtig, und mit Epidyolex ist ein Fertigarzneimittel mit diesem Wirkstoff zugelassen (Quelle: BVL-FAQ, unter Berufung auf das BfArM). Ob ein einzelnes CBD-Produkt als Arzneimittel gilt, prüfen die Behörden im Einzelfall.

Achtung: Ein zugelassenes Arzneimittel ist nicht dasselbe wie ein frei verkäufliches CBD-Produkt. Epidyolex ist geprüft, standardisiert und wird ärztlich begleitet. Die Ergebnisse aus Arzneimittel-Studien sind nicht 1:1 übertragbar auf frei verkäufliche CBD-Produkte.

Der dritte Befund kommt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie bestätigte zuletzt Datenlücken bei der Risikobewertung von CBD. Als vorläufig sicheren Aufnahmewert nannte sie 0,0275 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag — etwa 2 mg täglich für einen Erwachsenen mit 70 kg (Quelle: EFSA, 2026). Drei Gruppen hob sie dabei hervor.

  • Menschen unter 25 Jahren.
  • Schwangere und Stillende.
  • Personen, die Medikamente einnehmen.

Für Menschen unter 25 Jahren, für Schwangere und Stillende sowie für Personen, die Medikamente einnehmen, konnte die Sicherheit von CBD nach EFSA-Angaben nicht nachgewiesen werden (Quelle: EFSA, 2026). Werbeversprechen sind für genau diese Gruppen besonders riskant: Sie suggerieren eine gesicherte Wirkung, wo selbst die Sicherheit offen ist.

Spezialisten und Meldestellen im Überblick

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. In vier Situationen ist der Weg zur passenden Stelle der richtige Schritt.

  • Sie sind Händler oder Hersteller und unsicher, ob eine Angabe zulässig ist: Lassen Sie die Formulierung vorab von einem Fachanwalt für Lebensmittelrecht prüfen.
  • Sie haben ein Produkt wegen eines Gesundheitsversprechens gekauft: Die Verbraucherzentrale berät Sie zu Ihren Rechten, etwa bei Rücktritt oder Erstattung.

Zwei weitere Wege helfen in anderen Fällen.

  • Sie sehen irreführende CBD-Werbung: Melden Sie sie der Lebensmittelüberwachung Ihres Bundeslandes; die zuständige Stelle finden Sie über die Behördensuche auf bund.de.
  • Sie haben gesundheitliche Fragen zu CBD: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker — nicht an den Verkäufer eines Produkts.

Für den eigenen Fall gilt immer: Nur ein Anwalt kann Ihre konkrete rechtliche Situation bewerten. Gesundheitsfragen gehören in die Arztpraxis oder Apotheke.

Was bedeutet das für Sie in der Praxis?

Für die Praxis bedeutet das: Der Claim-Check lässt sich auf jede Anzeige, jedes Etikett und jeden Shop-Text anwenden. Wer die drei Fragen stellt, erkennt die meisten verbotenen Claims in wenigen Sekunden. Bleiben Sie skeptisch, wenn ein Produkt Gesundheit verspricht — und prüfen Sie im Zweifel das EU-Register der zugelassenen Angaben.

Der Claim-Check in Kürze: Bezieht die Aussage sich auf Gesundheit oder Krankheit? Steht sie so im EU-Register? Tarnt sie sich als Erfahrungsbericht oder Expertenzitat? Drei Fragen, ein klares Bild.

Stand der Informationen: August 2026. Die Zulassungsverfahren zu CBD als neuartiges Lebensmittel laufen, und die Auslegung durch Gerichte und Behörden entwickelt sich weiter. Diese Seite beschreibt den Rechtsstand zum genannten Datum und ist keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Rechtsfrage wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

Die Themenseite CBD-Recht bündelt alle Rechtsthemen von der Rechtslage bis zu den THC-Grenzwerten. Alle Themen rund um CBD finden Sie auf der Startseite.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

  • Autor: Die Redaktion von CBDWissen
  • Fachliche Prüfung: Die Redaktion von CBDWissen
  • Zuletzt geprüft: 11. August 2026
  • Quellen: Die vollständige Quellenliste mit Prüfdatum steht im Quellenverzeichnis dieser Seite.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Die Inhalte von CBDWissen werden sorgfältig recherchiert und auf Basis wissenschaftlicher Quellen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

Häufige Fragen

Quellen

  1. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  2. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  3. 3.Heilmittelwerbegesetz (HWG) § 3 — Irreführende Werbung(öffnet in neuem Tab)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  4. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  5. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
Alle 10 Quellen anzeigen
  1. 6.FAQ zu Hanf, THC und Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln — Novel-Food-Status(öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  2. 7.FAQ zu Hanf, THC und Cannabidiol (CBD) — Ist das Hanf-Erzeugnis ein Arzneimittel?(öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  3. 8.Provisional safe level for cannabidiol as a novel food(öffnet in neuem Tab)Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  4. 9.EU Register of nutrition and health claims made on foods(öffnet in neuem Tab)Europäische Kommission (Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  5. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026

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Zuletzt geprüft:
11. August 2026

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