Schadstoffe — redaktionelles Titelbild von CBDWissen

Glossar

Schadstoffe in CBD-Produkten: Definition im Glossar

  • Schadstoffe sind unerwünschte Stoffe, die unbeabsichtigt ins Produkt gelangen.
  • Kontrollen finden vor allem THC, Lösungsmittelrückstände, Schwermetalle und Pestizide.
  • Nur ein Analysezertifikat der eigenen Charge zeigt die gemessene Belastung.

Veröffentlicht am 15. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 15. August 2026

Schadstoffe: Schadstoffe sind unerwünschte Stoffe, die nicht in ein Produkt gehören. In CBD-Produkten sind vor allem vier Gruppen relevant: Lösungsmittelrückstände aus der Extraktion, Schwermetalle aus dem Boden, Pestizide aus dem Anbau und THC als Verunreinigung.

Schadstoffe sind unerwünschte Stoffe, die nicht in ein Produkt gehören. In CBD-Produkten sind vor allem vier Gruppen relevant: Lösungsmittelrückstände aus der Extraktion, Schwermetalle aus dem Boden, Pestizide aus dem Anbau und THC als Verunreinigung.

Die Kurzdefinition steht im Kasten direkt unter dem Titel. Die Abschnitte darunter erklären, welche Schadstofftypen Kontrollen feststellen, wie sie ins Produkt gelangen und woran Sie die Prüfung eines Produkts erkennen.

Welche Schadstoffe Kontrollen finden

Untersuchungen aus Deutschland und den USA zeigen ein einheitliches Bild. Vier Schadstoffgruppen stehen im Zentrum der Befunde.

Schadstoff-TypWoher er stammtDokumentierte Funde
THC als VerunreinigungMitextraktion aus der Hanfpflanze12 % von 413 deutschen Produkten über dem toxikologischen Bezugswert
LösungsmittelrückständeExtraktion mit Hexan, Methanol oder XylolNachweise in 181 von 202 US-Produkten
SchwermetalleAufnahme aus Boden und DüngerBlei als häufigster Fund in 42 von 202 US-Produkten
PestizideEinsatz im Anbau26 verschiedene Wirkstoffe in 30 von 202 US-Produkten

Die deutschen Zahlen stammen aus einer Auswertung von 413 Hanfprodukten des deutschen Markts, die US-Zahlen aus einer Laboranalyse von 202 frei verkäuflichen CBD-Produkten. Beide Arbeiten sind peer-reviewed veröffentlicht. Daneben können mikrobielle Verunreinigungen vorkommen, etwa Schimmel bei feuchter Lagerung der Pflanzen. Für diese Gruppe liegen bisher weniger systematische Daten vor als für die vier genannten Typen.

Wie Schadstoffe ins Produkt gelangen

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterscheidet zwei Wege. Der erste Weg ist die Kontamination: Ein Stoff gelangt unbeabsichtigt ins Produkt, etwa beim Kontakt der Hanfsamen mit anderen Pflanzenteilen bei der Ernte. Der zweite Weg ist der gezielte Zusatz, etwa wenn ein Hersteller einen Extrakt mit hohen Gehalten an unerwünschten Begleitstoffen einsetzt.

Das europäische Kontaminantenrecht verlangt, eine solche Belastung so gering zu halten, wie es mit guter Herstellungspraxis möglich ist. Das LGL leitet daraus eine Pflicht der Unternehmen ab, ihre Gewinnungs- und Produktionsprozesse entsprechend zu verbessern.

Die Hanfpflanze selbst spielt eine Rolle bei der Belastung. Sie nimmt Stoffe aus dem Boden auf, darunter auch Schwermetalle. Weitere Einträge entstehen bei der Verarbeitung, etwa durch Rückstände von Lösungsmitteln aus der Extraktion. Die US-Laboranalyse nennt als weitere Quelle die Kreuzkontamination in der Produktion.

Achtung: Ein Schadstoff ist nicht dasselbe wie ein Inhaltsstoff. Inhaltsstoffe gehören zum Produkt und stehen auf dem Etikett. Schadstoffe gelangen unbeabsichtigt hinein und werden nicht deklariert. In Hanftee aus Blättern ist THC ein natürlicher Inhaltsstoff der Zutat. In Hanfsamenöl dagegen ist THC eine Verunreinigung, weil die Samen selbst keine Cannabinoide bilden.

Was behördliche Kontrollen gefunden haben

Das LGL untersuchte hanfhaltige Lebensmittel und fand in einzelnen Hanfölen gesundheitsschädliche Belastungen. Betroffene Chargen wurden öffentlich zurückgerufen. Seit 2023 gelten EU-weite Höchstgehalte für THC in Hanfsamen und daraus gewonnenen Erzeugnissen, deren Einhaltung die Behörden kontrollieren.

Die Kontrollen stehen damit auf zwei Säulen. Die erste Säule sind gesetzliche Höchstgehalte für einzelne Stoffe. Die zweite Säule ist die allgemeine Pflicht, dass jedes Lebensmittel sicher sein muss. Auch ohne festen Höchstwert darf ein belastetes Produkt beanstandet werden.

Die deutsche Auswertung von 413 Produkten ergab, dass keines der untersuchten CBD-Lebensmittel alle Anforderungen des europäischen Lebensmittelrechts vollständig erfüllte. Zu den Beanstandungen zählten neben der Belastung auch fehlende Pflichtangaben auf dem Etikett. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betont in diesem Zusammenhang die Eigenverantwortung der Anbieter: Der Inverkehrbringer muss selbst prüfen, ob sein Erzeugnis den Vorschriften entspricht.

Diese Befunde betreffen einzelne Produkte und Chargen, nicht jedes Angebot. Sie zeigen aber, dass die Angabe „THC-frei“ oder „geprüfte Qualität“ auf einer Verpackung allein kein verlässlicher Nachweis ist.

Wie Behörden die Belastung bewerten

Für die toxikologische Beurteilung nutzen die Behörden feste Bezugswerte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt für hanfhaltige Lebensmittel die akute Referenzdosis (ARfD) für THC. Sie gibt an, welche Menge ein Mensch an einem Tag ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufnehmen kann. Überschreitet ein Produkt diesen Wert klar, kann es als gesundheitsschädlich eingestuft werden.

Das LGL zieht diesen Bezugswert für seine Beurteilungen heran. Seine Untersuchung zeigt zugleich, dass die Belastung zwischen den Produkten stark schwankt. Die meisten Proben waren unauffällig, einzelne Spitzenwerte führten zu Beanstandungen. Drei Punkte fasst das Bild zusammen:

  • Die Belastung ist keine Eigenschaft der Produktgruppe, sondern des einzelnen Produkts.
  • Entscheidend ist die gemessene Menge, nicht die Angabe auf dem Etikett.
  • Nur unabhängige Labormessungen machen die Belastung sichtbar.

Woran Sie die Prüfung eines Produkts erkennen

Die Belastung eines konkreten Produkts steht nicht auf der Vorderseite der Packung. Sie steht im Analysezertifikat eines unabhängigen Labors, dem sogenannten COA. Dort finden Sie die Messwerte für Cannabinoide und für Schadstoffgruppen wie Schwermetalle oder Lösungsmittel.

Ein zweiter Blick lohnt sich auf die Messmethode. Die deutsche Auswertung weist darauf hin, dass manche Hersteller mit zu groben Nachweisgrenzen arbeiten. Eine Methode, die kleine Mengen gar nicht erfassen kann, liefert dann scheinbar saubere Ergebnisse. Aussagekräftig ist ein Zertifikat nur, wenn es die Nachweisgrenze des Labors nennt.

Wichtig ist die Verbindung zur eigenen Packung. Das Zertifikat muss sich auf dieselbe Charge beziehen wie das Produkt, das Sie in der Hand halten. Wie Sie diese Chargennummer abgleichen und den Laborbericht lesen, erklärt das Themengebiet Sicherheit im Detail. Fehlt ein Zertifikat ganz, lässt sich die Belastung nicht beurteilen.

Vertiefende Artikel

Dieser Eintrag liefert bewusst nur die Kurzfassung des Begriffs. Er beantwortet, was Schadstoffe sind, welche Typen bei CBD-Produkten vorkommen und wie sie dorthin gelangen. Die vollständige Auswertung der deutschen Kontrollbefunde mit allen Zahlen bleibt dem Themengebiet Sicherheit vorbehalten. Dort steht auch, welche Produktgruppen besonders häufig beanstandet wurden und mit welcher Begründung.

Der Artikel Qualitätsmängel bei CBD-Produkten: Was Kontrollen zeigen stellt die Befunde der Behörden zusammen. Die Prozessnorm, die Verunreinigungen verhindern soll, definiert der Eintrag GMP (Gute Herstellungspraxis). Weitere Fachbegriffe finden Sie im Glossar dieser Website, einen Einstieg in alle Themengebiete bietet die Startseite von CBDWissen.

Quellen

  1. A · Behörde / RechtAbruf: 15. August 2026
  2. B · Peer-reviewte StudieAbruf: 15. August 2026
  3. 3.Cannabinoide in hanfhaltigen Lebensmitteln (Jahresbericht 2021/22)(öffnet in neuem Tab)Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
    A · Behörde / RechtAbruf: 15. August 2026
  4. B · Peer-reviewte StudieAbruf: 15. August 2026
  5. 5.FAQ: Ist das Hanf-Erzeugnis ein neuartiges Lebensmittel?(öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
    A · Behörde / RechtAbruf: 15. August 2026

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