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THC-Grenzwerte bei CBD-Produkten: Was gilt in Deutschland?

  • Für CBD-Produkte gelten drei getrennte THC-Grenzsysteme: Pflanze, Lebensmittel und Straßenverkehr (Stand: August 2026).
  • Die bekannte 0,3-Prozent-Grenze gilt nur für Nutzhanf — und selbst dort schützt sie nicht automatisch vor Strafbarkeit.
  • In Lebensmitteln gelten strengere Werte in Milligramm pro Kilogramm; im Verkehr zählt der THC-Wert im Blut.

Veröffentlicht am 11. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 11. August 2026

Für CBD-Produkte gilt nicht ein einziger THC-Grenzwert, sondern mehrere — je nachdem, ob es um die Pflanze, um ein Lebensmittel oder um den Straßenverkehr geht (Stand: August 2026). Die oft zitierte 0,3-Prozent-Grenze ist nur einer dieser Werte, und sie macht ein Produkt für sich genommen nicht legal. Diese Seite erklärt, welche Grenzen es gibt, wo sie stehen und warum sie so oft verwechselt werden.

Diese Seite beschreibt die Rechtslage mit Quellen und Datum. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Wichtig vorab: Diese Inhalte dienen der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Zur Einordnung nutzen wir die Drei-Ebenen-Prüfung. Sie sortiert jeden THC-Grenzwert nach seinem Geltungsbereich: Ebene eins ist die Hanfpflanze, Ebene zwei das Lebensmittel, Ebene drei der Straßenverkehr. Kein Wert aus einer Ebene gilt automatisch auf einer anderen. Diese drei Ebenen ziehen sich durch die ganze Seite.

In Kürze:

  • Für CBD-Produkte gelten drei getrennte THC-Grenzsysteme: Pflanze, Lebensmittel und Straßenverkehr (Stand: August 2026).
  • Die bekannte 0,3-Prozent-Grenze gilt nur für Nutzhanf — und selbst dort schützt sie nicht automatisch vor Strafbarkeit.
  • In Lebensmitteln gelten strengere Werte in Milligramm pro Kilogramm; im Verkehr zählt der THC-Wert im Blut.

Welche THC-Grenzwerte gelten für CBD-Produkte?

Für CBD-Produkte gelten drei THC-Grenzwerte aus drei verschiedenen Gesetzen. Keiner davon ist eine allgemeine Freigabegrenze für Produkte im Handel.

Der Grund für die Verwirrung: Die Werte messen Verschiedenes. Die Nutzhanf-Grenze misst den THC-Gehalt von Pflanzenmaterial in Prozent. Die Lebensmittel-Grenzen messen den Gehalt in Milligramm pro Kilogramm. Der Verkehrswert misst eine Konzentration im Blutserum in Nanogramm pro Milliliter.

Dazu kommt: Die Rechtslage ist in Bewegung. Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) von April 2024 hat der Gesetzgeber die Regeln neu geordnet, und die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Deshalb geben wir jeden Wert mit Quelle und Datum an — und keine Zahl als Garantie.

Die Drei-Ebenen-Prüfung im Überblick

Die Drei-Ebenen-Prüfung zeigt auf einen Blick, welcher Wert wo gilt. Die Tabelle fasst die drei Ebenen zusammen; die Abschnitte danach erklären sie einzeln.

EbeneWertRechtsgrundlageWorauf sich der Wert bezieht
Nutzhanf (Pflanzenmaterial)0,3 % THC§ 1 KonsumcannabisgesetzUmgang mit Pflanzen, Blüten und Pflanzenteilen, außer dem Anbau
Lebensmittel aus Hanfsamen3,0 mg/kg bzw. 7,5 mg/kg Δ9-THC-ÄquivalenteVerordnung (EU) 2023/915Hanfsamen und gemahlene Hanfsamen bzw. Hanfsamenöl
Straßenverkehr3,5 ng/ml THC im Blutserum§ 24a StraßenverkehrsgesetzFühren eines Kraftfahrzeugs

Drei Dinge liest die Tabelle direkt mit. Erstens stehen die Werte in verschiedenen Maßeinheiten — Prozent, Milligramm pro Kilogramm und Nanogramm pro Milliliter sind nicht vergleichbar. Zweitens fehlt in der Tabelle bewusst eine „allgemeine Produktgrenze“ für CBD-Öle oder Kapseln: Eine solche Grenze existiert nicht. Drittens gilt jeder Wert nur zusammen mit seinen Bedingungen, etwa der Missbrauchsklausel beim Nutzhanf.

Infografik: Die Drei-Ebenen-Prüfung im Überblick — Die Drei-Ebenen-Prüfung

Was sagt das Gesetz zur Hanfpflanze?

Das Gesetz zur Pflanze ist seit April 2024 das Konsumcannabisgesetz. Es definiert in § 1, wann Hanfpflanzen als Nutzhanf gelten — und damit außerhalb des Cannabis-Begriffs des Gesetzes stehen.

Nutzhanf liegt demnach nur vor, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen. Erstens muss der Verkehr mit den Pflanzenteilen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Zweitens muss das Material aus EU-Anbau mit zertifiziertem Saatgut aus dem gemeinsamen Sortenkatalog stammen — oder einen THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent aufweisen (Quelle: § 1 KCanG).

Der gemeinsame Sortenkatalog listet die Hanfsorten, die in der EU für den landwirtschaftlichen Anbau zugelassen sind. Die Europäische Kommission veröffentlicht ihn nach der Richtlinie 2002/53/EG. Bei Hanf aus diesen Katalog-Sorten erfüllt das zertifizierte Saatgut die zweite Bedingung von sich aus; die 0,3-Prozent-Grenze greift als Alternative für anderes Material (Quelle: § 1 KCanG; EUR-Lex, Richtlinie 2002/53/EG).

Achtung: Nutzhanf ist nicht dasselbe wie Rausch-Cannabis. Nutzhanf, auch Faserhanf oder Industriehanf genannt, enthält nur geringe THC-Mengen und dient der Gewinnung von Fasern, Samen oder Ölen. Rausch-Cannabis wird auf einen hohen THC-Gehalt gezüchtet. Der Unterschied liegt im THC-Gehalt und im Verwendungszweck.

CBD selbst ist im KCanG ausdrücklich vom Cannabis-Begriff ausgenommen. Das Gesetz zählt in § 1 die Ausnahmen auf: medizinisches Cannabis, CBD, Vermehrungsmaterial und Nutzhanf (Quelle: § 1 KCanG). THC dagegen bleibt als Stoffgruppe reguliert — seine Positionen im Betäubungsmittelgesetz wurden mit der Reform neu gefasst.

Die Rolle des Betäubungsmittelgesetzes hat sich 2024 geändert: Die Position „Cannabis“ wurde aus den Anlagen I und III des BtMG gestrichen, die THC-Positionen neu gefasst (Quelle: BfArM, Änderungen zur Betäubungsmittelgesetzgebung). Der gemeinsame Sortenkatalog, auf den das KCanG verweist, stammt aus dem europäischen Saatgutrecht (Quelle: EUR-Lex, Richtlinie 2002/53/EG).

Was das KCanG sonst für CBD verändert hat — und was nicht —, erklärt die Seite KCanG: Was das Cannabisgesetz für CBD bedeutet.

Warum der Prozentwert allein nicht schützt

Der Prozentwert allein schützt nicht, weil das Gesetz eine zweite Bedingung verlangt: Ein Missbrauch zu Rauschzwecken muss ausgeschlossen sein. Diese Missbrauchsklausel stammt aus der alten Betäubungsmittel-Ausnahme und steht heute fast unverändert im KCanG.

Der Bundesgerichtshof hat gezeigt, wie ernst diese Klausel ist. In einem Beschluss von Juni 2022 bestätigte er Verurteilungen zweier Händler, die mit CBD-Blüten gehandelt hatten (Quelle: BGH, Pressemitteilung 144/2022). Die Blüten wiesen einen THC-Gehalt von 0,2 Prozent auf und blieben damit unter dem damaligen Grenzwert der Betäubungsmittel-Ausnahme.

Trotzdem lagen Betäubungsmittel vor. Der Grund: Beim Erhitzen, etwa beim Backen, konnte sich weiteres THC freisetzen und beim Endabnehmer einen Rausch erzeugen. Damit war ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen — und die Ausnahme griff nicht. Die Verurteilungen wurden rechtskräftig (Quelle: BGH, Pressemitteilung 144/2022).

Die Lektion aus dieser Entscheidung gilt auch unter dem KCanG weiter. Wer sich nur am Prozentwert orientiert, übersieht die Missbrauchsklausel. Wie Gerichte die Klausel im Einzelfall auslegen, kann sich mit der Rechtsprechung ändern.

Vorsicht ist auch bei älteren Texten im Netz geboten. Vor der Reform lag der Wert in der Betäubungsmittel-Ausnahme bei 0,2 Prozent — das war der Grenzwert, den der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss anwandte. Das KCanG nennt heute 0,3 Prozent als Alternative zum zertifizierten Saatgut. Beide Zahlen kursieren weiter, obwohl nur die aktuelle Gesetzesfassung zählt.

Was das konkret für den Handel mit Hanfblüten bedeutet und wie sich die Praxis der Bundesländer unterscheidet, erklärt die Seite Sind CBD-Blüten legal? Der Stand nach der BGH-Rechtsprechung.

Welche THC-Grenzen gelten in Lebensmitteln?

In Lebensmitteln gelten strengere THC-Werte als auf der Pflanzenebene. Das BVL warnt ausdrücklich davor, die 0,3 Prozent als Höchstgehalt in hanfhaltigen Lebensmitteln zu missverstehen (Quelle: BVL, Stand April 2025).

Die verbindlichen Werte stehen in der Verordnung (EU) 2023/915. Sie legt Höchstgehalte für Δ9-THC-Äquivalente in Hanfsamen-Erzeugnissen fest: 3,0 Milligramm pro Kilogramm für Hanfsamen und gemahlene Hanfsamen, 7,5 Milligramm pro Kilogramm für Hanfsamenöl. Umgerechnet sind das 0,00030 Prozent beziehungsweise 0,00075 Prozent (Quelle: BVL; EUR-Lex, Verordnung (EU) 2023/915).

Der Hintergrund ist toxikologisch. Als Maßstab dient die akute Referenzdosis von 1 Mikrogramm THC pro Kilogramm Körpergewicht — die Menge, die an einem Tag ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann (Quelle: BVL). Modellrechnungen des BfR deuten darauf hin, dass vor allem Hanfsamenöl mit hohen THC-Gehalten diese Dosis überschreiten kann. Kinder tragen wegen ihres geringen Körpergewichts ein erhöhtes Risiko (Quelle: BfR).

Achtung: Die Nutzhanf-Grenze ist nicht dasselbe wie ein Lebensmittel-Höchstgehalt. Die 0,3 Prozent beziehen sich auf das Pflanzenmaterial im Verkehr. Lebensmittel werden in Milligramm pro Kilogramm bewertet — mit Werten, die um den Faktor tausend niedriger liegen.

Für andere Hanf-Lebensmittel als Hanfsamen-Erzeugnisse sieht die Verordnung bislang keine eigenen Höchstgehalte vor. Als Maßstab dient dann die akute Referenzdosis — je mehr von einem Lebensmittel verzehrt wird, desto weniger THC darf es enthalten (Quelle: BVL).

Für CBD-Produkte wie Öle kommt eine weitere Hürde dazu: Sie gelten als neuartige Lebensmittel und haben Stand August 2026 keine Zulassung. Auch Verunreinigungen spielen eine Rolle, denn CBD-Produkte können THC-Spuren enthalten, wie das BfR festhält. Was die fehlende Zulassung bedeutet, erklärt die Seite CBD als Novel Food: Was die EU-Einstufung bedeutet.

Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer mit diesem Wert oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig (Quelle: § 24a StVG).

Dieser Wert unterscheidet sich grundlegend von den Produktgrenzen. Er misst keine Eigenschaft eines Produkts, sondern eine Konzentration im Körper eines Menschen. Ob THC-Spuren aus einem CBD-Produkt zu einem solchen Blutwert führen können, hängt von Produkt, Menge und Häufigkeit ab.

Achtung: Der THC-Gehalt im Produkt ist nicht dasselbe wie der THC-Wert im Blut. Ein Produkt kann unterhalb jeder Produktgrenze liegen und trotzdem THC-Spuren enthalten. Ob solche Spuren einen Drogentest beeinflussen, lässt sich nicht garantieren.

Was über Drogentests, THC-Spuren aus CBD-Produkten und die Risiken bei Verkehrskontrollen bekannt ist, erklärt die Seite CBD und Autofahren: Drogentests und THC-Spuren.

Wann sollten Sie fachlichen Rat suchen?

Fachlichen Rat sollten Sie suchen, sobald es um Ihren konkreten Fall geht — diese Seite beschreibt nur die allgemeine Rechtslage.

Vier Situationen im Einzelnen:

  • Sie handeln gewerblich mit Hanf- oder CBD-Produkten: Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht oder Strafrecht und an die Überwachungsbehörde Ihres Bundeslandes.
  • Es läuft ein Ermittlungs- oder Strafverfahren, etwa wegen beschlagnahmter Blüten: Suchen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht auf.
  • Ihr Führerschein steht nach einer Verkehrskontrolle infrage: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Ihren Fall; zuständige Behörde ist die Fahrerlaubnisbehörde.
  • Sie fragen sich, ob THC-Spuren gesundheitlich relevant sind, etwa bei Medikamenteneinnahme: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Die Drei-Ebenen-Prüfung fasst diese Seite noch einmal zusammen: Die 0,3-Prozent-Grenze gilt für Nutzhanf, die Milligramm-Werte der EU für Hanfsamen-Lebensmittel und der Nanogramm-Wert für den Straßenverkehr. Kein Wert ersetzt den anderen, und keiner allein macht ein Produkt legal. Die Rechtslage kann sich ändern — wir prüfen diese Seite regelmäßig und aktualisieren den Stand.

Alle Themen rund um CBD finden Sie auf der Startseite von CBDWissen. Die Themenseite Ist CBD legal? Die Rechtslage in Deutschland verstehen ordnet die Grenzwerte nach Produktkategorien ein.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

  • Autor: Die Redaktion von CBDWissen
  • Fachliche Prüfung: Die Redaktion von CBDWissen
  • Zuletzt geprüft: 11. August 2026
  • Quellen: Die vollständige Quellenliste mit Prüfdatum steht im Quellenverzeichnis dieser Seite.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Die Inhalte von CBDWissen werden sorgfältig recherchiert und auf Basis wissenschaftlicher Quellen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

Häufige Fragen

Quellen

  1. 1.Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 1 Begriffsbestimmungen(öffnet in neuem Tab)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  2. 2.FAQ: Hanf, THC, Cannabidiol (CBD) & Co(öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  3. 3.Betäubungsmittel — Änderungen in der Betäubungsmittelgesetzgebung(öffnet in neuem Tab)Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
    A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  4. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  5. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
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  1. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  2. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026
  3. A · Behörde / RechtAbruf: 11. August 2026

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Die Redaktion von CBDWissen
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Zuletzt geprüft:
11. August 2026

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